Zusammenfassung


Infoservice zu besonderen Schutzbedarfen im Asylverfahren

Geflüchtete Menschen mit besonderen Schutzbedarfen haben besondere Rechte. Auf ihre Situationen muss im Asylverfahren Rücksicht genommen werden. Dies setzt voraus, dass die besondere Schutzbedürftigkeit überhaupt erkannt wird. Erst so können die Verfahren ihrer Situation angepasst, besondere Bedürfnisse bei den Aufnahmebedingungen und die nötige Betreuung und Behandlung eingeleitet werden.

Dafür ist eine gute Zusammenarbeit und ein Informationsaustausch zwischen allen am Asylverfahren Beteiligten und Fachberatungsstellen und -diensten unerlässlich.

Das zum 01.12.2023 gestartete, dreijährige und über den AMIF geförderte Projekt „SENSA – Sensibilisierung zu besonderen Schutzbedarfen von asylsuchenden Menschen in Sachsen-Anhalt und Thüringen“ sensibilisiert, qualifiziert und vernetzt alle professionell am Asylverfahren Beteiligten in Sachsen-Anhalt und Thüringen zu besonderen Schutzbedarfen und Asylverfahren.

Mit einem E-Mail-Informationsservice möchten wir allen im Thema Involvierten regelmäßig (1-2 Mails pro Woche) aktuelle Informationen, Materialien, Ankündigungen und Vernetzungsmöglichhkeiten zum Thema Asylverfahren und besondere Schutzbedarfe zur Verfügung stellen. Der E-Mail-Informationsservice richtet sich sowohl an Mitarbeitende aus dem Bereich Flucht/Migration, als auch an Fachkräfte aus Regeldiensten, welche in ihrer Praxis Kontakt mit geflüchteten Menschen haben.

Benutzen Sie folgende Adresse, um die Listen-Besitzer zu kontaktieren: infoservice-owner@verteiler.sensa-projekt.de

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