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E-Mail-Informationsservice:
01/2024
herzliche Willkommen beim
Infoservice!
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Nach einigen technischen
Herausforderungen können wir
nun wöchentlich aktuelle
Informationen zu besonderen
Schutzbedarfen im
Asylverfahren an Sie
versenden. Wir begrüßen Sie
noch einmal recht herzlich
auf unserem Infoservice und
freuen uns über das rege
Interesse!
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Sollten Sie Rückmeldungen,
Wünsche oder Anregungen zum
Infoservice haben,
kontaktieren Sie uns gerne
unter info@sensa-projekt.de. |
An diese Adresse können Sie
uns auch immer gern
Informationen,
Veranstaltungsankündigungen
oder ähnliches zum Thema
Asylverfahren und besondere
Schutzbedarfe schicken, um
es über den Verteiler zu
streuen.
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Der
E-Mail-Informationsservice
richtet sich sowohl an
Mitarbeitende aus dem
Bereich Flucht/Migration,
als auch an Fachkräfte aus
Regeldiensten, welche in
ihrer Praxis Kontakt mit
geflüchteten Menschen haben.
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Eine interessante Lektüre
wünscht |
- FORTBILDUNGEN
UND VERANSTALTUNGEN
- VERÖFFENTLICHUNGEN
- RECHTLICHE
ENTWICKLUNGEN
- SONSTIGES
- FORTBILDUNGEN
UND VERANSTALTUNGEN
- FORTBILDUNGEN
UND VERANSTALTUNGEN
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*** ALLGEMEIN ***
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FORTBILDUNGEN UND
VERANSTALTUNGEN
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15.10.2024 |
10.00 – 14.00 Uhr | Online
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Qualifizierungsreihe
Einführung Asylverfahren: Die
Anhörung – Kernstück des
Asylverfahrens (SENSA-Projekt)
Das Seminar richtet sich
sowohl an Mitarbeitende aus
der Flüchtlingssozialarbeit
und Asylverfahrensberatung
als auch an Mitarbeitende
aus Regelstrukturen, welche
in ihrer täglichen Praxis
Kontakt mit Menschen im
Asylverfahren haben. Eine
konsekutive Teilnahme an
beiden Fortbildungsteilen
(28.5.2024 "Der Ablauf des
Asylverfahrens" ) der
Qualifizierungsreihe ist
erstrebenswert. Eine
unabhängige, unentgeltliche
und qualitativ gute Beratung
ist eine entscheidende
Voraussetzung dafür, dass
Menschen vor und während
ihres Asylverfahrens in die
Lage versetzt werden, ihre
Rechte ungehindert
wahrnehmen und Fluchtgründe
adäquat und nachvollziehbar
vorbringen zu können. Eine
vertrauensbasierte
Asylverfahrensberatung und
damit der Zugang zum Recht
für Geflüchtete ist
entscheidend dafür, ob
Menschen Schutz vor
Verfolgung und der Bedrohung
ihrer Existenz finden können
und ein essentieller Garant
für die Rechtsstaatlichkeit,
Fairness und Qualität des
Asylverfahrens. Im Rahmen
des Projektes „SENSA –
Sensibilisierung zu
besonderen Schutzbedarfen
von asylsuchenden Menschen
in Sachsen-Anhalt und
Thüringen“ bietet die
Qualifizierungsreihe
„Einführung Asylverfahren“
in zwei Online-Modulen einen
Überblick über 1) den Ablauf
des Asylverfahrens und das
materielle Flüchtlingsrecht
(Schutzformen) und 2) die
Anhörung im Asylverfahren.
Die Teilnehmenden bekommen
einen umfassenden Einblick
in die Grundlagen für die
alltägliche Beratungspraxis
unter besonderer
Berücksichtigung von
besonderen Schutzbedarfen im
Asylverfahren (z.B.
LGBTIQ*-Personen, Personen
mit Traumata, Personen mit
Behinderung).
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[Gewaltschutz]
26.09.2024 |
09.30 – 17.00 Uhr | Berlin
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Netzwerktreffen
der Bundesinitiative 2024
Das diesjährige
Netzwerktreffen der
Bundesinitiative „Schutz von
geflüchteten Menschen in
Flüchtlingsunterkünften“
findet am 26. September in
Berlin statt. Das
Bundesministerium für
Familie, Senioren, Frauen
und Jugend (BMFSFJ)
veranstaltet in Kooperation
mit UNICEF Deutschland am
26. September 2024 das
Netzwerktreffen der
Bundesinitiative „Schutz von
geflüchteten Menschen in
Flüchtlingsunterkünften“ in
Berlin.
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[FGM]
05.09.2024 |
10.00 – 16.00 Uhr |
Leipzig
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Fachtagung:
Genitalverstümmelung in
Deutschland: Kinderschutz und
Versorgung sichern (saida
international)
Weibliche
Genitalverstümmelung (FGM)
ist eine besonders schwere
Form geschlechtsspezifischer
Gewalt. Allein in
Deutschland leben nach
neuester Schätzung von SAIDA
über 75.000 betroffene
Frauen und über 35.000
Mädchen, die gefährdet oder
bereits betroffen sind. Wie
können die Hürden für
wirksamen Kinderschutz in
Deutschland genommen werden?
Und wie erreichen wir
Qualitätsstandards in der
medizinischen und sozialen
Versorgung der betroffenen
Mädchen und Frauen?
Besonders angesprochen sind
neben medizinischen Berufen,
Fachkräfte aus Sozialwesen
und Pädagogik sowie
Verantwortliche aus
Verwaltung und Politik.
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[Junge Geflüchtete]
16.09.2024 |
09.00 – 16.00 Uhr | Online
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Traumata
bei geflüchteten Kindern und
Jugendlichen (Kindernothilfe
Akademie)
Auslöser für Traumata bei
Kindern und Jugendlichen
sind
divers:Gewalterfahrungen in
der Familie, der Verlust
einer Bezugsperson oder etwa
grundlegende Veränderungen
von Lebensbedingungen bei
nationalen und
internationalen
Krisensituationen. Es ist
beispielsweise davon
auszugehen, dass viele
minderjährige Geflüchtete
emotional sehr belastet sind
– aufgrund schwieriger,
traumatischer Erfahrungen im
Herkunftsland und auf der
Flucht und nicht zuletzt
aufgrund ihrer Situation in
Deutschland. Die
Tagesschulung gibt eine
Einführung in das Thema und
gemeinsam erarbeiten die
Teilnehmenden Antworten auf
Fragen rund um das Thema
Trauma. Die Teilnehmenden
lernen was ein Trauma
ausmacht, lernen
Traumafolgen und die
posttraumatische
Belastungsstörungen kennen
sowie mögliche Anzeichen und
Symptome. Ebenso lernen sie,
einen sensiblen und
wertschätzenden Umgang mit
traumatisierten Kindern und
Jugendlichen zu finden, um
ihnen und ihren Eltern
unterstützend beizustehen –
ohne dabei die eigene
Selbstfürsorge aus den Augen
zu verlieren.
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VERÖFFENTLICHUNGEN
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[geschlechtsspezifische
Gewalt]
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Gutachten
(PRO ASYL): Schutzlücken
schließen – Zur
Erforderlichkeit eines
Bleiberechts für Überlebende
von sexualisierter und
geschlechtsbezogener Gewalt
auf der Flucht (Mai 2024)
Flüchtende Frauen und
Mädchen sind nicht nur im
Herkunftsland, sondern auch
während ihrer Flucht immer
in Gefahr, Misshandlung,
Missbrauch, Vergewaltigung,
sexuelle Ausbeutung und
andere Formen von Gewalt zu
erfahren. Die Gewalt, die
sie nach Verlassen des
Herkunftslands erleiden,
findet im Asylverfahren aber
grundsätzlich keine
Beachtung. Die Schutzlücke
muss – und kann –
geschlossen werden! Johanna
Mantel und Anne Pertsch
analysieren die flüchtlings-
und menschenrechtlichen
Verpflichtungen zum
Gewaltschutz für Frauen bzw.
FLINTA-Personen. Sie zeigen,
dass Überlebende, die auf
der Flucht sexualisierte und
geschlechtsbezogene Gewalt
erlitten haben, im
bestehenden Recht
vollumfänglich geschützt
werden müssen: Die auf der
Flucht erlittene Gewalt muss
im Rahmen der erforderlichen
„geschlechtssensiblen
Anwendung“ der GFK als
Nachfluchtgrund im
Asylverfahren systematisch
Berücksichtigung finden.
Flüchtlings- und
menschenrechtliche
Non-Refoulement-Gebote und
nationale
Abschiebungsverbote
begründen zudem einen Schutz
vor Zurückweisung.
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Umsetzung
der „Mindeststandards zum
Schutz von geflüchteten
Menschen in
Flüchtlingsunterkünften“ in
Kommunen (Hrsg. Stiftung SPI,
2024)
Der Bericht zeigt anhand von
Beispielen guter Praxis Wege
zur strukturellen
Verankerung und effektiven,
unterkunftsübergreifenden
Umsetzung von kommunalen
Gewaltschutzkonzepten und
Maßnahmen zum Schutz von
geflüchteten Menschen vor
Gewalt.
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BumF:
Veröffentlichung der
Online-Umfrage 2023 zur
Situation junger Geflüchteter
in Deutschland
Die Ergebnisse der für das
Jahr 2023 durchgeführten
Online-Umfrage unter
Fachkräften zur Situation
der durch sie begleiteten
jungen geflüchteten Menschen
sind nun öffentlich. Die
Umfrage 2023 bestätigt, dass
die Unterbringungs- und
Versorgungssituation junger
Geflüchteter starke Defizite
aufweist. Angesichts der
durch die knapp 700
befragten Fachkräfte
beobachteten zunehmenden
Gewalt- und
Rassismuserfahrungen der
jungen Menschen sowie ihres
signifikant erschwerten
Zugangs zu Bildung und
Gesundheitsversorgung
verdeutlicht die Umfrage
dringenden politischen
Handlungsbedarf!
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Kommentierung
der neuen Dienstanweisung des
Bundesamts für Migration und
Flüchtlinge (BAMF)
Minderjährige, die in
Begleitung von Personen
einreisen, die über eine
Sorgerechtsbevollmächtigung
der Eltern verfügen, gelten
gemäß der neuen
Dienstanweisung des
Bundesamts für Migration und
Flüchtlinge (BAMF) im
Asylverfahren nicht mehr als
unbegleitete Minderjährige.
Der Bundesfachverband umF
sieht hier eine dramatische
Aufweichung der
Schutzkategorien. In einer
ersten Kommentierung gibt
der BumF eine Einordnung der
Regelung und erste
Praxishinweise.
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RECHTLICHE
ENTWICKLUNGEN
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[geschlechtsspezifische
Verfolgung] |
Fact-Sheet
zum EuGH-Urteil
(Flüchtlingsrat Niedersachsen)
Das EuGH Urteil vom
16.01.2024 stellt eine
Grundsatzentscheidung zu
geschlechtsspezifischer
Verfolgung dar. Frauen, die
vor geschlechtsspezifischer
Gewalt fliehen, wurde in der
Vergangenheit häufig die
Anerkennung als Flüchtling
verweigert. Das wird sich
durch das Urteil hoffentlich
ändern. Dieser Überblick
soll die Relevanz des
Vorbringens der Fluchtgründe
im Asylverfahren aufzeigen,
damit Frauen wissen, welches
Recht sie geltend machen
können.
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[geschlechtsspezifische
Verfolgung] |
VG-Hamburg:
Zuerkennung der
Flüchtlingseigenschaft für
emanzipierte Frau aus dem Iran
Urteil vom 09.04.2024 - 10 A
5193/23 - asyl.net: M32430
1. Frauen stellen im Iran
eine soziale Gruppe gemäß §
3b Abs. 1 Nr. 4 AsylG dar,
denn sie werden von der sie
umgebenden (männlichen)
Gesellschaft als andersartig
betrachtet. Iranische Frauen
sind in rechtlicher,
wirtschaftlicher und
gesellschaftlicher Hinsicht
vielfältigen
Diskriminierungen
ausgesetzt. |
2. Weibliche Schutzsuchende
aus dem Iran haben einen
Anspruch auf Zuerkennung der
Flüchtlingseigenschaft, wenn
es nicht zumutbar erscheint,
dass sie sich den im Iran
geltenden rechtlichen und
gesellschaftlichen Regeln
unterwerfen, die Frauen im
Vergleich zu Männern
benachteiligen.
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SONSTIGES
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[Unbegleitete
Minderjährige]
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Projektstart
Werkzeugkoffer „Unbegleitete
Minderjährige“ – Expert:innen
gesucht
Im AMIF-geförderten Projekt
SENSA erstellen der
Flüchtlingsrat
Sachsen-Anhalt e.V. und der
Flüchtlingsrat Thüringen
e.V. derzeit einen
Werkzeugkoffer „unbegleitete
Minderjährige“. Zur
praxisnahen
Materialerstellung bitten
wir alle Fachkräfte im
Bereich „unbegleitete
Minderjährige“ um Mithilfe:
Bitte füllen Sie diesen
Fragebogen bis 30.09.2024
aus. Der im Anschluss
erarbeitete Koffer soll
(Amts-)Vormund:innen und
weitere Fachkräfte dabei
unterstützen, unbegleitete
Minderjährige optimal auf
das Asylverfahren
vorzubereiten. Das Material
soll bis 2026 mehrsprachig
als Printprodukt und auf
einer Website zur
bundesweiten Nutzung
veröffentlicht werden.
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*** SACHSEN-ANHALT ***
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FORTBILDUNGEN UND
VERANSTALTUNGEN
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18.09.2024 |
10.00 – 16.00 Uhr |
Stendal
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Fachtag
“Zwischen Schutzbedürftigkeit
und Empowerment- Förderung von
Resilienz und Integration von
Geflüchteten” (PSZ)
Das Psychosoziale Zentrum
für Migrantinnen und
Migranten in Sachsen-Anhalt
kündigt den diesjährigen
Fachtag an. Der Fachtag
bietet eine Gelegenheit für
Fachleute, Experten und
Interessierte im Bereich der
Integrationsarbeit sich über
die aktuelle Situation und
die Bedürfnisse von
Geflüchteten auszutauschen.
Im Mittelpunkt stehen
Diskussionen über
Herausforderungen,
Lösungsansätze und
Empowerment-Maßnahmen, um
die Schutzbedürftigen
bestmöglich zu unterstützen
und Integration zu
ermöglichen. Infos folgen
auf der Webseite des
Psychosozialen Zentrums.
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*** THÜRINGEN ***
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FORTBILDUNGEN UND
VERANSTALTUNGEN
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18.09.2024 |
10.00 – 15.00 Uhr | Jena
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20.
Jugendgerichtstag der DVJJ u.
a. mit Migrationsrecht
Die Landesgruppe Thüringen
der Deutschen Vereinigung
für Jugendgerichte und
Jugendgerichtshilfen e. V.
(DVJJ) richtet in diesem
Jahr den 20.
Jugendgerichtstag aus. Das
Thema der diesjährigen
Veranstaltung lautet
"Hinterm Horizont (des JGG)
geht’s weiter – Die
benachbarten Rechtsgebiete
mit Bezügen zum
Jugendstrafverfahren am
Beispiel des
Migrationsrechts und des
Datenschutzrechts".
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