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                                  | E-Mail-Informationsservice:
                                        2025/30
 
 
                                      
                                        
                                          | im SENSA-Projekt stehen bald
                                            die nächsten beiden
                                            Aufbaufortbildungen an und
                                            auch in den
                                            Grundlagenschulungen gibt es
                                            noch einige wenige freie
                                            Plätze. 
 
 |  
 
 
                                      VERÖFFENTLICHUNGSONSTIGES 
                                      
                                        
                                          | *** SACHSEN-ANHALT
                                              & THÜRINGEN *** 
 |  |  
                                  |  |  
                                  | *** ALLGEMEIN *** |  
                                  |  |  
                                  | VERÖFFENTLICHUNG |  
                                  | Psychosozialer
                                          Versorgungsbericht 2025: Fokus
                                          Grenzgewalt (BAfF)
 
                                      
                                        
                                          | Im jährlichen
                                            Versorgungsberichten bildet
                                            die BAfF ab, inwieweit für
                                            Geflüchtete mit psychischen
                                            Belastungen bedarfsgerechte
                                            Behandlungsangebote
                                            verfügbar und tatsächlich
                                            zugänglich sind. Sie
                                            präsentieren die Ergebnisse
                                            der Datenerhebungen in den
                                            Psychosozialen Zentren für
                                            Überlebende von Krieg,
                                            Folter und Flucht und
                                            erläutern sie vor dem
                                            Hintergrund völker- und
                                            europarechtlicher
                                            Verpflichtungen sowie
                                            wissenschaftlicher
                                            Grundlagen zum
                                            Versorgungsbedarf. 
 
 |  
                                      
                                        
                                          | Dieses Jahr liegt der Fokus
                                            auf Grenzgewalt. Sie blicken
                                            auf die Ereignisse an den
                                            Europäischen Außengrenzen
                                            und auf Interviews mit
                                            Praktiker*innen aus
                                            Versorgung und humanitärer
                                            Hilfe. 
 
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                                  |  |  
                                  | SONSTIGES |  
                                  | Asylverfahrensrecht:
                                          Zweifel an Ghana als sicherem
                                          Herkunftsstaat
                                          (HRRF-Newsletter)
 
                                      
                                        
                                          | Das Verwaltungsgericht
                                            Bremen hat in seinem Beschluss
                                              vom 6. August 2025 (Az. 7
                                              V 2097/25) erhebliche
                                            Zweifel daran geäußert, ob
                                            die Einstufung Ghanas als
                                            sicherer Herkunftsstaat
                                            gemäß § 29a AsylG (siehe
                                            Anlage II zum AsylG) mit der
                                            EU-Asylverfahrensrichtlinie
                                            2013/32/EU vereinbar ist. Es
                                            sprächen gewichtige
                                            Anhaltspunkte dafür, dass
                                            Ghana die in Anhang I der
                                            Richtlinie 2013/32/EU
                                            genannten materiellen
                                            Voraussetzungen jedenfalls
                                            nicht in Hinblick auf
                                            LGBTQI*-Personen erfülle,
                                            weil diese Personen in Ghana
                                            von staatlichen und
                                            nichtstaatlichen Akteuren
                                            ausgehende
                                            Verfolgungshandlungen im
                                            Sinne von Art. 9 Abs. 1 der
                                            Richtlinie 2011/95/EU zu
                                            befürchten hätten. Es komme
                                            zu willkürlichen
                                            Verhaftungen, Erpressungen
                                            und erzwungenen Outings
                                            durch die Polizei; aufgrund
                                            einer allgemeinen homophoben
                                            Grundstimmung in Politik und
                                            Gesellschaft fänden
                                            gewalttätige körperliche
                                            Angriffe durch die
                                            Bevölkerung auf
                                            LGBTQI*-Personen statt.
                                            Strafverfolgungsbehörden
                                            nähmen zwar vereinzelt
                                            Ermittlungen bei
                                            entsprechenden Übergriffen
                                            auf, zeigten sich jedoch
                                            häufig parteiisch zugunsten
                                            der tatverdächtigen
                                            Angreifer. 
 
 |  
                                      
                                        
                                          | In dem Verfahren war der
                                            Asylantrag der aus Ghana
                                            geflohenen Klägerin gemäß §
                                            29a AsylG als offensichtlich
                                            unbegründet abgelehnt
                                            worden. Wenn ich nichts
                                            übersehen habe, hat dem
                                            Verwaltungsgericht dieser
                                            Umstand als Ausgangspunkt
                                            für die Äußerung seiner
                                            Zweifel ausgereicht. Das
                                            EuGH-Urteil vom 1. August
                                              2025 (Rs. C-758/24,
                                              C-759/24, Alace),
                                            wonach sichere
                                            Herkunftsstaaten für alle
                                            Personengruppen sicher sein
                                            müssen, war dem Gericht
                                            offenbar noch nicht bekannt. |  |  
                                  | 
                                      
                                        
                                          | [Familien
                                                mit Kleinkindern] |  Dublin-Verfahren
                                          usw.: Menschenrechtswidrige
                                          Behandlung von Familien in
                                          Griechenland (HRRF-Newsletter)
 
                                      
                                        
                                          | Das Verwaltungsgericht
                                            München musste in seinem Beschluss
                                              vom 4. September 2025 (Az.
                                              M 22 S 25.32622) daran
                                            erinnern, dass Familien,
                                            zumal mit kleinen Kindern,
                                            die in Griechenland als
                                            Schutzberechtigte anerkannt
                                            sind, dort eine
                                            menschenrechtswidrige
                                            Behandlung droht. Angesichts
                                            der für Familien mit
                                            Kleinkindern zu beachtenden
                                            Maßstäbe und der
                                            Lebensbedingungen von
                                            Schutzberechtigten in
                                            Griechenland sei bei einer
                                            Rückkehr in das Land davon
                                            auszugehen, dass die in
                                            Betracht kommenden
                                            Unterkünfte nicht zumutbar
                                            seien und auch eine Deckung
                                            der Bedürfnisse der Familie
                                            durch eigenes
                                            Erwerbseinkommen nicht
                                            möglich sein werde.
                                            Insbesondere seien ständig
                                            wechselnde Schlafplätze in
                                            Notunterkünften, die zudem
                                            nur nachts aufgesucht werden
                                            könnten und tagsüber
                                            verlassen werden müssten,
                                            sowie prekäre hygienische
                                            Verhältnisse für kleine
                                            Kinder unzumutbar und
                                            erfüllten die Anforderungen
                                            an eine familien- und
                                            kindgerechte Unterbringung
                                            nicht. |  
                                      
                                        
                                          | Aus der Sicht des Bundesamts
                                            für Migration und
                                            Flüchtlinge, die im
                                            Beschluss zitiert wird, ist
                                            das doch alles gar nicht so
                                            schlimm in Griechenland: Die
                                            Kinder der Familie seien
                                            zwar im Kleinkindalter,
                                            jedoch bestünden keine
                                            schweren gesundheitlichen
                                            Beeinträchtigungen oder
                                            Traumatisierungen.
                                            Spezifische Umstände, die
                                            eine besondere
                                            Schutzbedürftigkeit
                                            begründen würden, lägen
                                            nicht vor. 
 
 |  |  
                                  |  |  
                                  | *** SACHSEN-ANHALT &
                                        THÜRINGEN *** |  
                                  |  |  
                                  | VERANSTALTUNGEN |  
                                  | [Fortbildung]
                                          zur qualitativen
                                          Kompetenzvertiefung in der
                                          Arbeit mit Geflüchteten mit
                                          besonderen Schutzbedarfen
                                      
                                        
                                          | 16.10.2025, 9:30 bis 17:30
                                            Uhr | Halle 
 
 |  
                                      
                                        
                                          | Im Rahmen des Projekts SENSA
                                            – Sensibilisierung zu
                                            besonderen Schutzbedarfen
                                            von asylsuchenden Menschen
                                            in Sachsen-Anhalt und
                                            Thüringen laden wir Sie
                                            herzlich zur Teilnahme an
                                            unserer ganztägigen
                                            Fortbildung ein, die sich
                                            gezielt an Fachkräfte im
                                            Bereich Flucht und Asyl
                                            sowie an Mitarbeitende
                                            angrenzender Regelstrukturen
                                            richtet. Ziel der
                                            Fortbildung ist es, Ihre
                                            fachliche Handlungskompetenz
                                            im Umgang mit Geflüchteten
                                            mit besonderen
                                            Schutzbedarfen zu stärken
                                            und zu vertiefen. |  
                                      
                                        
                                          | Sie erhalten
                                            praxisorientiertes Wissen
                                            und erprobte Methoden für
                                            eine traumasensible,
                                            respektvolle und
                                            bedarfsorientierte
                                            Beratungsarbeit. 
 
 |  
                                      Einführung
                                        in die Thematik besondere
                                        SchutzbedarfeIdentifizierung
                                        und Dokumentation besonderer
                                        SchutzbedarfeAnwendung/Umsetzung
                                        besonderer VerfahrensgarantienFallbeispiele
                                        zur besseren Ansprache von
                                        sensiblen und persönlichen
                                        ThemenKleingruppenübungen
                                        zum Thema respektvolle,
                                        traumasensible und
                                        bedarfsorientierte KommunikationThema
                                        Begleitung und VerweisberatungUmgang
                                        mit Belastung und Grenzen:
                                        Reflexion eigener Rollen und
                                        Ressourcen im Kontext emotional
                                        herausfordernder
                                        BeratungssituationenPraxisnahe
                                        Fallarbeit: Austausch und
                                        Anwendung anhand von Beispielen
                                        aus dem beruflichen Alltag der
                                        Teilnehmenden |  
                                  | [Fortbildung]
                                          Trauma und Asylverfahren
                                      
                                        
                                          | 24.11.2025, 9:30 bis 17:30
                                            Uhr | Halle 
 
 |  
                                      
                                        
                                          | Die Aufbaufortbildung mit
                                            Rechtsanwältin Claire Deery
                                            zielt darauf ab, Fachkräfte,
                                            die mit geflüchteten
                                            Menschen arbeiten, gezielt
                                            zu den spezifischen
                                            Schutzbedarfen von
                                            traumatisierten
                                            Asylsuchenden zu
                                            qualifizieren. Schwerpunkt
                                            der Fortbildung ist die
                                            juristische Perspektive,
                                            insbesondere im Hinblick
                                            auf: 
 |  
                                      die
                                        Anerkennung als besonders
                                        schutzbedürftige Gruppe im
                                        Asylverfahren,rechtliche
                                        Rahmenbedingungen und
                                        Verpflichtungen des Staates,Herausforderungen
                                        im Verfahren und in der
                                        Unterbringung,Zugang
                                        zu Sozialleistungen und
                                        medizinischer Versorgung. |  
                                  | [Qualifizierungsreihe]
                                          Einführung Asylverfahren - Die
                                          Anhörung - Kernstück des
                                          Asylverfahrens 
Einführung
                                          Asylverfahren - Der Ablauf des
                                          Asylverfahren und materielles
                                          Flüchtlingsrecht" 
                                      
                                        
                                          | Das
                                            Seminar richtet sich sowohl
                                            an Mitarbeitende aus der
                                            Flüchtlingssozialarbeit und
                                            Asylverfahrensberatung als
                                            auch an Mitarbeitende aus
                                            Regelstrukturen, welche in
                                            ihrer täglichen Praxis
                                            Kontakt mit Menschen im
                                            Asylverfahren haben. Eine
                                            konsekutive Teilnahme an
                                            beiden Fortbildungsteilen
                                            (23.9.2025 "Der
                                              Ablauf des Asylverfahrens
                                              und materielles
                                              Flüchtlingsrecht"
                                            ) der Qualifizierungsreihe
                                            ist erstrebenswert. |  
                                      
                                        
                                          | Im
                                            Rahmen des Projektes „SENSA
                                              – Sensibilisierung zu
                                              besonderen Schutzbedarfen
                                              von asylsuchenden Menschen
                                              in Sachsen-Anhalt und
                                              Thüringen“ bietet die
                                            Qualifizierungsreihe
                                            „Einführung Asylverfahren“
                                            in zwei Online-Modulen einen
                                            Überblick über 1) den Ablauf
                                            des Asylverfahrens und das
                                            materielle Flüchtlingsrecht
                                            (Schutzformen) und 2) die
                                            Anhörung im Asylverfahren.
                                            Die Teilnehmenden bekommen
                                            einen umfassenden Einblick
                                            in die Grundlagen für die
                                            alltägliche Beratungspraxis
                                            unter besonderer
                                            Berücksichtigung von
                                            besonderen Schutzbedarfen im
                                            Asylverfahren (z.B.
                                            LGBTIQ*-Personen, Personen
                                            mit Traumata, Personen mit
                                            Behinderung). 
 
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