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E-Mail-Informationsservice:
03/2024
es geht weiter mit allerlei
Informationen zum Thema
Besondere Schutzbedarfe im
Asylverfahren.
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- FORTBILDUNGEN
UND VERANSTALTUNGEN
- VERÖFFENTLICHUNGEN
- RECHTSPRECHUNG
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*** ALLGEMEIN ***
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FORTBILDUNGEN UND
VERANSTALTUNGEN
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09.10.2024 |
ab 11 Uhr | online
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Online-Impulskreis:
FGM/C und die Situation von
geflüchteten Mädchen und
FLINTA*-Personen in
Deutschland und anschließendes
Netzwerktreffen (BumF)
Online-Impulskreis:
11.00 – 12.00 Uhr
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Weibliche
Genitalbeschneidung, auch
Female Genital Mutilation /
Cutting (FGM/C), bezeichnet
Eingriffe, bei denen die
äußeren weiblichen
Genitalien aus
nicht-medizinischen Gründen
teilweise oder vollständig
entfernt oder verletzt
werden. FGM/C kann zu
lebensbedrohlichen
körperlichen Risiken und zu
bleibenden gesundheitlichen
Schädigungen führen und
stellt eine schwere
Menschenrechtsverletzung
dar. FGM/C kann als
geschlechtsspezifischer
Fluchtgrund im Asylverfahren
berücksichtigt werden, in
der Praxis ergeben sich
dabei für Betroffene aber
verschiedenste Hürden. Auch
hinsichtlich der
psychosozialen und
pädagogischen Beratung und
Begleitung stellen sich
viele komplexe Fragen.
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Netzwerktreffen:
12:30 Uhr – 14:00 Uhr
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In einem zweiten
Veranstaltungsteil wird das
Netzwerktreffen im Projekt
„Netzwerk geflüchtete
Mädchen und junge Frauen“
stattfinden. Das
Netzwerktreffen soll dazu
dienen, sich gegenseitig
auszutauschen und über
aktuelle Themen, Bedarfe und
Herausforderungen mit Blick
auf die Situation
geflüchteter Mädchen und
FLINTA*-Personen zu
sprechen. Auch möchten wir
gern anregen, gemeinsam
Überlegungen für eine
mögliche gemeinsame
Stellungnahme zum
Internationalen Mädchen*tag
(11. Oktober) zu sammeln.
Die Veranstaltungsteile
können auch unabhängig
voneinander besucht werden.
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VERÖFFENTLICHUNGEN
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[psychische
Erkrankungen]
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Flucht
& Gewalt. Psychosozialer
Versorgungsbericht Deutschland
2024 (BafF)
Zum Weltflüchtlingstag 2024
veröffentlicht die BAfF e.
V., Dachverband von
inzwischen 48 Psychosozialen
Zentren für geflüchtete
Menschen, ihren neuesten
Versorgungsbericht. Denn
während die Zahl
geflüchteter Menschen einen
neuen Höchststand erreicht,
werden die notwendigen
Versorgungsstrukturen in
Deutschland unzureichend
gefördert. Lediglich 3,1
Prozent des psychosozialen
Versorgungsbedarfs konnten
im Jahr 2022 gedeckt werden.
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DIJuF-Checkliste
zur Prüfung der
Erziehungsberechtigung für
begleitete ausländische
Minderjährige im Kontext
DA-Asyl
Das Bundesamt für Migration
und Flüchtlinge (BAMF) hat
zum 12.6.2024 seine
Dienstanweisung Asyl
(DA-Asyl) dahingehend
geändert, dass nunmehr auch
wirksam bevollmächtigte
Dritte
(Erziehungsberechtigte iSd §
7 Abs. 1 Nr. 6 SGB VIII)
unter bestimmten
Voraussetzungen einen
Asylantrag für minderjährige
Ausländer:innen, die ohne
personensorgeberechtigte
Eltern nach Deutschland
einreisen, stellen können.
Bisher war in diesen Fällen
eine wirksame
Asylantragstellung nur durch
eine/n gerichtlich
bestellte/n Vormund:in
möglich. Die Verantwortung
für die Prüfung der
wirksamen Bevollmächtigung
obliegt ausschließlich dem
Jugendamt im Rahmen der
vorläufigen Inobhutnahme.
Hierzu verlangt das BAMF
einen entsprechenden, durch
das Jugendamt geprüften und
bestätigten Nachweis bzw.
die bestätigte
Glaubhaftmachung gegenüber
dem Jugendamt. Zur
Erleichterung der Prüfung
der Erziehungsberechtigung
für das Asylverfahren hat
das DIJuF eine Checkliste
für die Jugendämter
erstellt, die die
Anforderungen an den zu
erbringenden Nachweis
übersichtlich zusammenfasst.
Die Checkliste wird auch in
JAmt 9/2024 erscheinen.
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RECHTSPRECHUNG
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Fachinformation
des DRK-Suchdienstes zum
Familiennachzug von und zu
Flüchtlingen: Die Bedeutung
des EuGH-Urteils vom 30.
Januar 2024 für die Praxis der
Familiennachzugsverfahren zu
Kindern mit Flüchtlingsstatus
In Fortführung der
Rechtsprechung zum
relevanten Zeitpunkt der
Minderjährigkeit beim
Anspruch auf Elternnachzug
zu Kindern mit Schutzstatus
in einem Mitgliedsstaat der
EU hat der EuGH am 30.
Januar 2024 in Bezug auf
Vorlagefragen aus Österreich
erneut ein Urteil gefällt,
welches sich auf die
Beratungs- und
Entscheidungspraxis beim
Nachzug vollständig und
dauerhaft auf die
Unterstützung ihrer Eltern
angewiesener Geschwister
gemeinsam mit den Eltern zum
stammberechtigten Kind -
einem (ehemalig)
unbegleiteten minderjährigen
Flüchtling (UMF) - erheblich
auswirken wird (Az. C
560/20). Mit dieser
Fachinformation soll die
Bedeutung des EuGH-Urteils
vom 30.Januar 2024 für die
Praxis der
Familiennachzugsverfahren zu
Kindern mit
Flüchtlingsstatus in
Deutschland beleuchtet
werden.
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[(psychische)
Erkrankungen]
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Kosten
einer stationären
psychiatrischen Behandlung für
Asylbewerber bei akuter
Erkrankung zu erstatten
„Für geflüchtete Menschen
wird der Zugang zur
Gesundheitsversorgung auf
struktureller Ebene durch
ihre Sonderbehandlung im
Rahmen des
Asylbewerberleistungsgesetzes
(AsylbLG) stark
eingeschränkt. In den ersten
36 Monaten haben
Asylsuchende grundsätzlich
nur Anspruch auf eine
medizinische Behandlung bei
akuten Erkrankungen und
Schmerzzuständen (§§ 4, 6
AsylbLG). Eine Behandlung
muss in vielen Bundesländern
zuvor über das zuständige
Sozialamt, oft durch nicht
medizinisch geschulte
Behördenmitarbeiter*innen,
bewilligt werden (Bergmeyer,
2020). Bisher schloss diese
Regelung häufig
Psychotherapien aus, da die
Indizien für einen
Therapiebedarf nicht als
akute Erkrankung eingestuft
wurden. |
Nach einem aktuellen Urteil
des Bundessozialgerichts
(BSG) vom 29.02.2024 soll
jedoch unter dem Begriff der
akuten Erkrankung auch ein
solcher Gesundheitszustand
erfasst werden, „der bei
bereits bestehenden
(gegebenenfalls chronischen)
Erkrankungen eine Behandlung
aus medizinischen Gründen
unaufschiebbar werden lässt,
um eine unumkehrbare oder
akute Verschlechterung des
Gesundheitszustandes oder
ein kritisches Stadium zu
verhindern“ (BSG, Urteil vom
29.02.2024 - B 8 AY 3/23 R).
Das Urteil bezieht sich auf
einen Fall, als eine geflüch
- tete Person aufgrund eines
Verdachts auf eine schwere
depressive Episode sowie
eine Posttraumatische
Belastungsstörung fünf
Wochen in eine
psychiatrische Klinik
aufgenommen wurde. Die
Auswirkungen des Urteils auf
die Bewilligungsverfahren
für Psychotherapien über das
AsylbLG sind abzuwarten.“
(Aus dem Versorgungsbericht
2024 der BAfF)
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*** SACHSEN-ANHALT ***
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SONSTIGES
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Artikel
in Volksstimme vom 20.08.24
zur LAE Stendal:
"Aktuell 400 Asylsuchende in
Erstaufnahme in Stendal: |
In der neuen Erstaufnahme in
Stendal werden besonders
schutzbedürftige
Asylbewerber untergebracht.
Wie läuft es rund drei
Monate nach der Eröffnung?“
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*** THÜRINGEN ***
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VERANSTALTUNGEN
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23.10.2024 |
10.00 – 18.00 Uhr Uhr |
Erfurt
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Vernetzungs-
und Begegnungstag zu "Queer
& Flucht" für Thüringen
und benachbarte ostdeutsche
Bundesländer
Bist
du im Bereich Queer &
Flucht aktiv? Organisierst
du bereits Räume,
Veranstaltungen oder
Beratungsangebote, nimmst
daran teil oder möchtest
neue Angebote gestalten? Suchst
du als LGBTIQ geflüchtete
Person nach Begegnungen
mit Menschen, die in einer
ähnlichen Situation sind
wie du und/oder mit dir
solidarisch sind? |
Dann
halte dir den Termin für
diese Veranstaltung frei
:)
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-
Gemeinsamer Start ins
Thema "Queer & Flucht"
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-
Workshops zu Empowerment
und machtkritischen
intersektionalen
Perspektiven |
-
Skillsharing zwischen
bestehenden Gruppen und
welchen, die sich erst
aufbauen |
-
viel Raum für
Netzwerkarbeit und
Begegnungen in gemeinsamen
Pausen und beim
Mittagessen |
-
musikalisch-kultureller
Abschluss
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Genauere
Infos zum Programm und zur
Anmeldung folgen hier
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