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                                  | E-Mail-Informationsservice:
                                        03/2024
                                      
                                        
                                          | es geht weiter mit allerlei
                                            Informationen zum Thema
                                            Besondere Schutzbedarfe im
                                            Asylverfahren. 
 
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                                      FORTBILDUNGEN
                                          UND VERANSTALTUNGENVERÖFFENTLICHUNGENRECHTSPRECHUNG |  |  |  
                  | 
                      
                        
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                                  |  |  
                                  | *** ALLGEMEIN *** |  
                                  |  |  
                                  | FORTBILDUNGEN UND
                                        VERANSTALTUNGEN |  
                                  | 
                                      
                                        
                                          | 09.10.2024 |
                                              ab 11 Uhr | online 
 |  Online-Impulskreis:
                                          FGM/C und die Situation von
                                          geflüchteten Mädchen und
                                          FLINTA*-Personen in
                                          Deutschland und anschließendes
                                          Netzwerktreffen (BumF)
                                      
                                        
                                          | Online-Impulskreis:
                                              11.00 – 12.00 Uhr
 |  
                                      
                                        
                                          | Weibliche
                                            Genitalbeschneidung, auch
                                            Female Genital Mutilation /
                                            Cutting (FGM/C), bezeichnet
                                            Eingriffe, bei denen die
                                            äußeren weiblichen
                                            Genitalien aus
                                            nicht-medizinischen Gründen
                                            teilweise oder vollständig
                                            entfernt oder verletzt
                                            werden. FGM/C kann zu
                                            lebensbedrohlichen
                                            körperlichen Risiken und zu
                                            bleibenden gesundheitlichen
                                            Schädigungen führen und
                                            stellt eine schwere
                                            Menschenrechtsverletzung
                                            dar. FGM/C kann als
                                            geschlechtsspezifischer
                                            Fluchtgrund im Asylverfahren
                                            berücksichtigt werden, in
                                            der Praxis ergeben sich
                                            dabei für Betroffene aber
                                            verschiedenste Hürden. Auch
                                            hinsichtlich der
                                            psychosozialen und
                                            pädagogischen Beratung und
                                            Begleitung stellen sich
                                            viele komplexe Fragen. 
 
 |  
                                      
                                        
                                          | Netzwerktreffen:
                                              12:30 Uhr – 14:00 Uhr |  
                                      
                                        
                                          | In einem zweiten
                                            Veranstaltungsteil wird das
                                            Netzwerktreffen im Projekt
                                            „Netzwerk geflüchtete
                                            Mädchen und junge Frauen“
                                            stattfinden. Das
                                            Netzwerktreffen soll dazu
                                            dienen, sich gegenseitig
                                            auszutauschen und über
                                            aktuelle Themen, Bedarfe und
                                            Herausforderungen mit Blick
                                            auf die Situation
                                            geflüchteter Mädchen und
                                            FLINTA*-Personen zu
                                            sprechen. Auch möchten wir
                                            gern anregen, gemeinsam
                                            Überlegungen für eine
                                            mögliche gemeinsame
                                            Stellungnahme zum
                                            Internationalen Mädchen*tag
                                            (11. Oktober) zu sammeln.
                                            Die Veranstaltungsteile
                                            können auch unabhängig
                                            voneinander besucht werden. 
 
 |  |  
                                  |  |  
                                  | VERÖFFENTLICHUNGEN |  
                                  | 
                                      
                                        
                                          | [psychische
                                              Erkrankungen] 
 
 |  Flucht
                                          & Gewalt. Psychosozialer
                                          Versorgungsbericht Deutschland
                                          2024 (BafF)
                                      
                                        
                                          | Zum Weltflüchtlingstag 2024
                                            veröffentlicht die BAfF e.
                                            V., Dachverband von
                                            inzwischen 48 Psychosozialen
                                            Zentren für geflüchtete
                                            Menschen, ihren neuesten
                                            Versorgungsbericht. Denn
                                            während die Zahl
                                            geflüchteter Menschen einen
                                            neuen Höchststand erreicht,
                                            werden die notwendigen
                                            Versorgungsstrukturen in
                                            Deutschland unzureichend
                                            gefördert. Lediglich 3,1
                                            Prozent des psychosozialen
                                            Versorgungsbedarfs konnten
                                            im Jahr 2022 gedeckt werden.
 
 
 |  |  
                                  | DIJuF-Checkliste
                                          zur Prüfung der
                                          Erziehungsberechtigung für
                                          begleitete ausländische
                                          Minderjährige im Kontext
                                          DA-Asyl
                                      
                                        
                                          | Das Bundesamt für Migration
                                            und Flüchtlinge (BAMF) hat
                                            zum 12.6.2024 seine
                                            Dienstanweisung Asyl
                                            (DA-Asyl) dahingehend
                                            geändert, dass nunmehr auch
                                            wirksam bevollmächtigte
                                            Dritte
                                            (Erziehungsberechtigte iSd §
                                            7 Abs. 1 Nr. 6 SGB VIII)
                                            unter bestimmten
                                            Voraussetzungen einen
                                            Asylantrag für minderjährige
                                            Ausländer:innen, die ohne
                                            personensorgeberechtigte
                                            Eltern nach Deutschland
                                            einreisen, stellen können.
                                            Bisher war in diesen Fällen
                                            eine wirksame
                                            Asylantragstellung nur durch
                                            eine/n gerichtlich
                                            bestellte/n Vormund:in
                                            möglich. Die Verantwortung
                                            für die Prüfung der
                                            wirksamen Bevollmächtigung
                                            obliegt ausschließlich dem
                                            Jugendamt im Rahmen der
                                            vorläufigen Inobhutnahme.
                                            Hierzu verlangt das BAMF
                                            einen entsprechenden, durch
                                            das Jugendamt geprüften und
                                            bestätigten Nachweis bzw.
                                            die bestätigte
                                            Glaubhaftmachung gegenüber
                                            dem Jugendamt. Zur
                                            Erleichterung der Prüfung
                                            der Erziehungsberechtigung
                                            für das Asylverfahren hat
                                            das DIJuF eine Checkliste
                                            für die Jugendämter
                                            erstellt, die die
                                            Anforderungen an den zu
                                            erbringenden Nachweis
                                            übersichtlich zusammenfasst.
                                            Die Checkliste wird auch in
                                            JAmt 9/2024 erscheinen.
 
 
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                                  |  |  
                                  | RECHTSPRECHUNG |  |  |  
                  | 
                      
                        
                          | 
                              
                                
                                  | Fachinformation
                                          des DRK-Suchdienstes zum
                                          Familiennachzug von und zu
                                          Flüchtlingen: Die Bedeutung
                                          des EuGH-Urteils vom 30.
                                          Januar 2024 für die Praxis der
                                          Familiennachzugsverfahren zu
                                          Kindern mit Flüchtlingsstatus
                                      
                                        
                                          | In Fortführung der
                                            Rechtsprechung zum
                                            relevanten Zeitpunkt der
                                            Minderjährigkeit beim
                                            Anspruch auf Elternnachzug
                                            zu Kindern mit Schutzstatus
                                            in einem Mitgliedsstaat der
                                            EU hat der EuGH am 30.
                                            Januar 2024 in Bezug auf
                                            Vorlagefragen aus Österreich
                                            erneut ein Urteil gefällt,
                                            welches sich auf die
                                            Beratungs- und
                                            Entscheidungspraxis beim
                                            Nachzug vollständig und
                                            dauerhaft auf die
                                            Unterstützung ihrer Eltern
                                            angewiesener Geschwister
                                            gemeinsam mit den Eltern zum
                                            stammberechtigten Kind -
                                            einem (ehemalig)
                                            unbegleiteten minderjährigen
                                            Flüchtling (UMF) - erheblich
                                            auswirken wird (Az. C
                                            560/20). Mit dieser
                                            Fachinformation soll die
                                            Bedeutung des EuGH-Urteils
                                            vom 30.Januar 2024 für die
                                            Praxis der
                                            Familiennachzugsverfahren zu
                                            Kindern mit
                                            Flüchtlingsstatus in
                                            Deutschland beleuchtet
                                            werden. 
 
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                                  | 
                                      
                                        
                                          | [(psychische)
                                              Erkrankungen] 
 
 |  Kosten
                                          einer stationären
                                          psychiatrischen Behandlung für
                                          Asylbewerber bei akuter
                                          Erkrankung zu erstatten
                                      
                                        
                                          | „Für geflüchtete Menschen
                                            wird der Zugang zur
                                            Gesundheitsversorgung auf
                                            struktureller Ebene durch
                                            ihre Sonderbehandlung im
                                            Rahmen des
                                            Asylbewerberleistungsgesetzes
                                            (AsylbLG) stark
                                            eingeschränkt. In den ersten
                                            36 Monaten haben
                                            Asylsuchende grundsätzlich
                                            nur Anspruch auf eine
                                            medizinische Behandlung bei
                                            akuten Erkrankungen und
                                            Schmerzzuständen (§§ 4, 6
                                            AsylbLG). Eine Behandlung
                                            muss in vielen Bundesländern
                                            zuvor über das zuständige
                                            Sozialamt, oft durch nicht
                                            medizinisch geschulte
                                            Behördenmitarbeiter*innen,
                                            bewilligt werden (Bergmeyer,
                                            2020). Bisher schloss diese
                                            Regelung häufig
                                            Psychotherapien aus, da die
                                            Indizien für einen
                                            Therapiebedarf nicht als
                                            akute Erkrankung eingestuft
                                            wurden. |  
                                      
                                        
                                          | Nach einem aktuellen Urteil
                                            des Bundessozialgerichts
                                            (BSG) vom 29.02.2024 soll
                                            jedoch unter dem Begriff der
                                            akuten Erkrankung auch ein
                                            solcher Gesundheitszustand
                                            erfasst werden, „der bei
                                            bereits bestehenden
                                            (gegebenenfalls chronischen)
                                            Erkrankungen eine Behandlung
                                            aus medizinischen Gründen
                                            unaufschiebbar werden lässt,
                                            um eine unumkehrbare oder
                                            akute Verschlechterung des
                                            Gesundheitszustandes oder
                                            ein kritisches Stadium zu
                                            verhindern“ (BSG, Urteil vom
                                            29.02.2024 - B 8 AY 3/23 R).
                                            Das Urteil bezieht sich auf
                                            einen Fall, als eine geflüch
                                            - tete Person aufgrund eines
                                            Verdachts auf eine schwere
                                            depressive Episode sowie
                                            eine Posttraumatische
                                            Belastungsstörung fünf
                                            Wochen in eine
                                            psychiatrische Klinik
                                            aufgenommen wurde. Die
                                            Auswirkungen des Urteils auf
                                            die Bewilligungsverfahren
                                            für Psychotherapien über das
                                            AsylbLG sind abzuwarten.“
                                            (Aus dem Versorgungsbericht
                                            2024 der BAfF) 
 
 |  |  
                                  | *** SACHSEN-ANHALT *** |  
                                  | SONSTIGES
 |  
                                  | Artikel
                                          in Volksstimme vom 20.08.24
                                          zur LAE Stendal:
                                      
                                        
                                          | "Aktuell 400 Asylsuchende in
                                            Erstaufnahme in Stendal: |  
                                      
                                        
                                          | In der neuen Erstaufnahme in
                                            Stendal werden besonders
                                            schutzbedürftige
                                            Asylbewerber untergebracht.
                                            Wie läuft es rund drei
                                            Monate nach der Eröffnung?“ 
 
 |  |  
                                  | *** THÜRINGEN *** |  
                                  | VERANSTALTUNGEN
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                                  | 
                                      
                                        
                                          | 23.10.2024 |
                                              10.00 – 18.00 Uhr Uhr |
                                              Erfurt 
 |  Vernetzungs-
                                          und Begegnungstag zu "Queer
                                          & Flucht" für Thüringen
                                          und benachbarte ostdeutsche
                                          Bundesländer
                                      
                                        
                                          | Bist
                                              du im Bereich Queer &
                                              Flucht aktiv? Organisierst
                                              du bereits Räume,
                                              Veranstaltungen oder
                                              Beratungsangebote, nimmst
                                              daran teil oder möchtest
                                              neue Angebote gestalten? Suchst
                                              du als LGBTIQ geflüchtete
                                              Person nach Begegnungen
                                              mit Menschen, die in einer
                                              ähnlichen Situation sind
                                              wie du und/oder mit dir
                                              solidarisch sind? |  
                                      
                                        
                                          | Dann
                                              halte dir den Termin für
                                              diese Veranstaltung frei
                                              :) 
 
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                                          | -
                                              Gemeinsamer Start ins
                                              Thema "Queer & Flucht" |  
                                      
                                        
                                          | -
                                              Workshops zu Empowerment
                                              und machtkritischen
                                              intersektionalen
                                              Perspektiven |  
                                      
                                        
                                          | -
                                              Skillsharing zwischen
                                              bestehenden Gruppen und
                                              welchen, die sich erst
                                              aufbauen |  
                                      
                                        
                                          | -
                                              viel Raum für
                                              Netzwerkarbeit und
                                              Begegnungen in gemeinsamen
                                              Pausen und beim
                                              Mittagessen |  
                                      
                                        
                                          | -
                                              musikalisch-kultureller
                                              Abschluss 
 
 |  
                                      
                                        
                                          | Genauere
                                              Infos zum Programm und zur
                                              Anmeldung folgen hier 
 
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