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E-Mail-Informationsservice:
07/2024
wir machen weiter mit
aktuellen Hinweisen auf
Veranstaltungen und
Veröffentlichungen zu
besonderen Schutzbedarfe im
Asylverfahren.
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Wir werden – wie in diesem – so auch in
folgenden Mailings immer
mal wieder Hinweise auf
interessante
Publikationen, Webseiten
u.ä. zu unserem
Themengebiet aufnehmen,
die zwar nicht aktuell
erschienen sind, für
Ihre Arbeit aber von
Interesse sein könnten
und vielleicht noch nicht bekannt oder in
Vergessenheit geraten sind.
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- FORTBILDUNGEN
UND VERANSTALTUNGEN
- VERÖFFENTLICHUNGEN
- FORTBILDUNGEN
UND VERANSTALTUNGEN
- FORTBILDUNGEN
UND VERANSTALTUNGEN
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*** ALLGEMEIN ***
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FORTBILDUNGEN UND
VERANSTALTUNGEN
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30.09.2024 |
13.00 – 14.00 Uhr | online
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Vorstellung
des KOK Informationsdienstes
2024 „Die Reform der
EU-Menschenhandelsrichtlinie:
Von guten Ansätzen und
verpassten Chancen“
Im Juli 2024 ist die Reform
der EU-Richtlinie zur
Bekämpfung des
Menschenhandels in Kraft
getreten. Der diesjährige
KOK Informationsdienst
stellt die wichtigsten
Änderungen und
Anpassungsbedarfe aus Sicht
des KOK e.V. vor. Es zeigt
sich, dass die Reform viele
wichtige Ansätze beinhaltet.
Insgesamt hat die EU jedoch
die Chance verpasst, ein
menschenrechtsbasiertes
Konzept vorzulegen, das die
Position und Rechte
Betroffener wirklich stärkt
und Entwicklungen
hinreichend berücksichtigt.
Nach einer kurzen
inhaltlichen Vorstellung des
Informationsdienstes
diskutieren Dr. Adina
Schwartz (KOK Vorständin und
Leiterin der
Fachberatungsstelle
JADWIGA), Sophia Härtel (KOK
Rechtsreferentin) und der
Verfasserin, Lena Volmer,
die wesentlichen Änderungen
der Richtlinie und deren
Auswirkungen auf die Praxis.
Sie werden die Möglichkeit
haben, Fragen an die
Panellistinnen zu stellen.
Die Veranstaltung wird
digital via Zoom
stattfinden. Interessierte
können sich unter folgendem
Link anmelden: https://us06web.zoom.us/meeting/register/tZMsduGqqjMsH93EPqoiv7BG6i0W2BTxD5ll
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Schulung
„Traumasensible Haltung in der
Arbeit mit geflüchteten
Menschen”
CARE e.V. bietet zwei
zweitägige digitale
Schulungen an, die an
folgenden Terminen
stattfinden:
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- 23.
und 24. Oktober 2024 von jeweils
14:00 – 18:00 Uhr
- 02.
und 09. Dezember 2024 von
jeweils 14:00 – 18:00 Uhr
Die Schulungsinhalte bauen
inhaltlich aufeinander auf,
daher ist eine Teilnahme an
beiden Tagen Voraussetzung
für die Anmeldung. In dieser
Schulung lernen haupt- und
ehrenamtlich Engagierte
Methoden kennen, die ihnen
im Umgang mit
traumatisierten Menschen mit
Fluchterfahrung helfen. Die
Schulung wird von
qualifizierten
Traumafachberater:innen
durchgeführt. Die Teilnahme
ist kostenlos. |
Inhaltlich gibt die Schulung
u. a. Antworten auf folgende
Fragen: • Was ist ein
Trauma? Wie zeigt es sich? •
Wie kann ich einen
traumatisierten Menschen
unterstützen? • Gibt es
Grenzen meiner
Unterstützung? • Wie kann
ich mich vor eigenen
Belastungen schützen? Eine
Teilnahme können wir Ihnen
im Anschluss an die Schulung
gerne bescheinigen. Alle
Informationen können Sie
auch dem Flyer
entnehmen.
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Traumata
bei geflüchteten Kindern und
Jugendlichen (Kindernothilfe
e.V.)
So unterschiedlich die
Herkunftsländer und auch die
Fluchtumstände von
minderjährig Geflüchteten
sind, gemeinsam sind den
jungen Menschen meist sehr
belastende, traumatisierende
Erfahrungen im Herkunftsland
und auf der Flucht. Was ist
ein Trauma und wie erkenne
ich es? Was sind die
besonderen Bedürfnisse von
traumatisierten Kindern und
Jugendlichen mit
Fluchthintergrund? Wie kann
ich mit einer (möglichen)
Traumatisierung umgehen?
Welche Hilfen gibt es? |
Die Tagesschulung Traumata
bei geflüchteten Kindern und
Jugendlichen möchte
gemeinsam mit Ihnen
Antworten auf diese Fragen
geben und dabei Ihre
Kompetenzen für den Umgang
mit traumatisierten jungen
Menschen stärken. |
Angeboten werden offene
Online-Schulungen für
Interessierte oder
Inhouse-Schulungen für
Einrichtungen. |
Die nächsten Termine für
Online-Schulungen
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110,00 € p.P. - Mehr
Information zur Schulung
finden Sie hier.
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VERÖFFENTLICHUNGEN
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BAMF-Konzept:
Die Identifizierung
vulnerabler Personen im
Asylverfahren (2022)
Das Bundesamtskonzept bildet
die Identifizierung von bzw.
den Umgang mit potentiell
vulnerablen Personen und die
Berücksichtigung ihrer
individuellen Bedürfnisse im
gesamten Asylverfahren ab.
Einbezogen sind jeweils auch
die unionsrechtlichen
Vorgaben nach der
Aufnahmerichtlinie und nach
der Verfahrensrichtlinie. |
Dabei erfolgt eine
Differenzierung anhand der
föderalen
Zuständigkeitsverteilung
zwischen Bund und Ländern.
Das heißt auch die
Vorgehensweise der Länder
ist einbezogen, weil diese
den Erstkontakt zu den
Schutzsuchenden haben und
aufgrund ihres
Identifizierungsauftrages
für das Bundesamt ein
wichtiger Hinweisgeber sind.
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Detailliert eingegangen wird
auf den gebotenen besonders
sensiblen Umgang mit
potentiell vulnerablen
Antragstellenden
insbesondere in der
Anhörung. |
Für die Fallarbeit vor allem
der Sonderbeauftragten des
Bundesamtes bilden sog.
Arbeitshilfen ein Element,
um besondere Schutzbedarfe
zu erkennen und die
festgelegten
Verfahrensgarantien zu
gewährleisten. |
Umgesetzt wurde das im
Rahmen einer
Bund-Länder-Abfrage (2020)
kommunizierte Anliegen auf
Vereinheitlichung der
Meldung von
Vulnerabilitäten. Das
Bundesamt hat zwei
Meldebögen zur Steuerung der
Datenübermittlung durch die
Länder an das Bundesamt (§ 8
Abs. 1b AsylG) sowie durch
das Bundesamt an die Länder
(§ 8 Abs. 3 AsylG)
entwickelt.
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*** SACHSEN-ANHALT ***
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FORTBILDUNGEN UND
VERANSTALTUNGEN
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22.10.2024 | 14.00
– 16.00 Uhr | online
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Schulung:
Genitalverstümmelung- Ein
Einblick in Hintergründe und
konkrete Hilfen (Vera)
Die AWO Fachstelle Vera-
gegen Frauenhandel und
Zwangsverheiratung in
Sachsen-Anhalt, bietet diese
Online-Schulung an.
Referiert wird die
Veranstaltung von Simone
Schwarz, Gründungsmitglied
und geschäftsführende
Vorständin von SAIDA
International e.V. Die
Mitarbeiterinnen der
Fachstelle beraten und
unterstützen landesweit
Frauen* und Mädchen*, die
von Frauenhandel,
ehrbezogener Gewalt und
Zwangsverheiratung betroffen
sind. Im Rahmen der
Prävention organisiert die
Fachstelle Fachtagungen,
Schulungen für Fachkräfte,
Projekttage für Jugendliche
sowie öffentliche Aktionen
und Kampagnen. Die
Schulungen richten sich an
Ämter, Behörden, (Schul-)
Sozialarbeiterinnen,
Fachkräfte in der Frauen*-
und Jugendhilfe,
Mitarbeitende in
Migrationsberatungsstellen,
Jugendämtern und an
Interessierte. Die Schulung
ist kostenfrei. Sie bitten
um verbindliche Anmeldung
bis zum 18.10.2024.
Schreiben Sie dazu bitte
eine E-Mail mit Ihrem Namen
und Ihrem Tätigkeitsfeld an
vera.praevention@awo-sachsenanhalt.de
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*** THÜRINGEN ***
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FORTBILDUNGEN UND
VERANSTALTUNGEN
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16.10.2024 | 10.00 – 13.00
Uhr | Erfurt
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Runder
Tisch "Geflüchtete mit
besonderen Schutzbedarfen im
Asylverfahren"
Im Rahmen des Projektes
"SENSA – Sensibilisierung zu
besonderen Schutzbedarfen in
Sachsen-Anhalt und
Thüringen" laden wir
herzlich zum ersten Runden
Tisch „Besondere
Schutzbedarfe im
Asylverfahren“ am 16.Oktober
ein. |
Der Runde Tisch „Besondere
Schutzbedarfe im
Asylverfahren“ wird einmal
im Halbjahr in Erfurt
stattfinden und bietet
Thüringer Akteur:innen eine
Plattform um sich über
besondere Schutzbedarfe zu
informieren, auszutauschen
und zu vernetzen.
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Inhaltliche Schwerpunkte des
Treffens sind: |
• Input: Was sind besondere
Schutzbedarfe und wie ist
ihre rechtliche Verankerung?
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1. Welche Lehrstellen und
Bedarfe bestehen bei der
Versorgung, Unterbringung
und Identifizierung von
Geflüchteten mit besonderen
Schutzbedarfen? |
2. Was braucht es, damit die
Identifizierung und
Versorgung von Geflüchteten
mit besonderen
Schutzbedarfen besser
gelingt? |
3. Was sind die Erwartungen
an eine gelungene Vernetzung
zu besonderen
Schutzbedarfen?
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Zielgruppe: Der Runde Tisch
richtet sich an haupt- und
ehrenamtliche
Flüchtlingsberater:innen
sowie Mitarbeiter:innen aus
Regelstrukturen welche in
ihrer täglichen Praxis
Berührungen mit Geflüchteten
mit besonderen
Schutzbedarfen haben.
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