E-MAIL-INFORMATIONSSERVICE: 2026/09
Liebe Listenleser*innen,
im heutigen Newsletter finden Sie verschiedene spannende Veranstaltungen aus dem Bereich Psychische Gesundheit und Behinderung sowie eine Rechtsprechung des VG Berlin zur Glaubhaftmachung der Vulnerabilität von anerkannten Geflüchteten.
Im Rahmen des SENSA Projektes ist in Thüringen das Impulspapier "GEAS Umsetzung in Thüringen im Bezug auf besondere Schutzbedarfe im Asylverfahren [1]" entstanden. Das Impulspapier appelliert an die Landesregierung, die in der GEAS Reform rechtlich festgelegten Maßnahmen zur Identifizierung, dem Schutz und der Versorgung besonders vulnerabler Gruppen vollumfänglich und wirkungsvoll umzusetzen. Es gibt hierfür Impulse und Handlungsanregungen.
Ab dem 12. Juni 2026 findet die GEAS Reform in Deutschland Anwendung - zentrale Aufgaben der Umsetzung kommen dabei den Ländern zu. Etwa im Bezug auf Unterbringung und Versorgung von Menschen im Asylverfahren.
Wir wünschen Ihnen eine gute Lektüre.
Das SENSA Team
*** ALLGEMEIN ***
* VERANSTALTUNGEN * RECHTSPRECHUNGEN
_ THÜRINGEN_
* VERÖFFENTLICHUNGEN
*** ALLGEMEIN ***
VERANSTALTUNGEN
[Behinderung]
BUNDESNETZWERK FLUCHT, MIGRATION UND BEHINDERUNG - ONLINE STAMMTISCH
18. März 2026, 15:00 - 17:00 Uhr, Bundesnetzwerk Flucht, Migration und Behinderung, Online
Menschen mit Behinderung werden unsichtbar gemacht. Wenn dann noch aufenthaltsrechtliche Fragen dazukommen, werden die Menschen selbst aber auch das Unterstützungs- und Beratungssystem zwischen den unterschiedlichen Institutionen und Behörden zerrieben. Ulrike Schwarz und Johanna Gramlich sind seit vielen Jahren in der sozialrechtlichen und aufenthaltsrechtlichen Beratung aktiv und engagieren sich im Bundesnetzwerk Flucht, Migration und Behinderung. Der Stammtisch wird viermal im Jahr bundesweit hybrid über zoom angeboten. Die Teilnahme ist kostenfrei.
Weitere Infos und Anmeldung [2]
[Psyche]
PSYCHISCHE GESUNDHEIT VON GEFLÜCHTETEN MENSCHEN -
19.März 2026, 12:00 - 17:30, Mental Health 4 Refugees, Berlin/ Online
Im Rahmen einer mehrjährigen Förderlinie des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) wurden in sieben Forschungsverbünden umfassende wissenschaftliche Erkenntnisse zur psychischen Gesundheit von geflüchteten Menschen erarbeitet. Zur Vorstellung der zentralen Ergebnisse und Einordnung der Relevanz für gesundheits- und integrationspolitische Handlungsfelder findet am 19.03.2026 von 12-17:30 Uhr in Berlin eine Fach- und Dialogveranstaltung statt. Die Teilnahme vor Ort oder zugeschaltet per Videokonferenz ist nach Anmeldung kostenfrei möglich.
Programm und Anmeldung [3]
RECHTSPRECHUNGEN
[Allgemein]
GLAUBHAFTMACHUNG DER VULNERABILITÄT VON ANERKANNTEN SCHUTZBERECHTIGTEN
Das VG Berlin veröffentlichte am 01.12.2025 einen Beschluss zur Glaubhaftmachung der Vulnerabilität von anerkannten Schutzberechtigten ( VG 42 L 188/25 A [4]).
Dieser beinhaltet u.a., dass für die Bestimmung einer Vulnerabilität Art.21 der Aufnahmerichtlinie herangezogen werden kann und die Auslegung und Anwendung des Begriffs der Vulnerabilität dabei nicht den Restriktionen des §60a Abs. 2c AufenthG unterliegen.
Weiterlesen [5]
*** THÜRINGEN ***
VERÖFFENTLICHUNGEN
[GEAS und besondere Schutzbedarfe]
IMPULSPAPIER "GEAS UMSETZUNG IN THÜRINGEN IM BEZUG AUF BESONDERE SCHUTZBEDARFE IM ASYLVERFAHREN"
Das Impulspapier "GEAS Umsetzung in Thüringen im Bezug auf besondere Schutzbedarfe im Asylverfahren" ist im Rahmen unseres Projektes „SENSA - Sensibilisierung zu besonderen Schutzbedarfen von asylsuchenden Menschen in Sachsen-Anhalt und Thüringen [6]" entstanden.
Die Reform des „Gemeinsamen Europäischen Asylsystems" (GEAS) wurde im Mai 2024 vom europäischen Parlament und dem Rat der EU verabschiedet und kommt ab dem 12. Juni 2026 in Deutschland zur Anwendung. Aktuell erfolgt die Übersetzung in deutsches Recht durch das GEAS-Anpassungsgesetz sowie des GEAS-Anpassungsfolgegesetz mit Beschluss des Bundestages vom 27.2.2026. Eine besondere Verantwortung bei der Umsetzung der GEAS-Reform in Deutschland kommt ab Juni 2026 den Ländern zu. Dies betrifft unter anderem die Bereiche Unter-bringung und Versorgung von Personen im Asylverfahren. In der Aufnahmerichtlinie 2024/1346, der Asylverfahrens-VO 2024/1348/EU sowie der Screeningverordnung (VO 2024/1356) werden dahingehend besondere Schutzbedarfe besonders berück-sichtigt.
Der Flüchtlingsrat Thüringen e.V. appelliert an die Landesregierung, die in der GEAS Reform rechtlich festgelegten Maßnahmen zur Identifizierung, dem Schutz und der Versorgung besonders vulnerabler Gruppen vollumfänglich und wirkungsvoll umzusetzen.
Zum Impulspapier [1]
Austragen [7] | Verwalte dein Abonnement [8] Das Projekt SENSA - Sensibilisierung zu besonderen Schutzbedarfen von asylsuchenden Menschen in Sachsen-Anhalt und Thüringen ist ein gemeinsames Projekt des Flüchtlingsrat Thüringen e.V. [6] sowie des Flüchtlingsrat Sachsen Anhalt e.V. [9] und bietet Angebote in beiden Bundesländern an.
Impressum [10] | Datenschutz [11]
Links: ------ [1] https://www.fluechtlingsrat-thr.de/aktuelles/news/impulspapier-%E2%80%9Egeas... [2] https://www.asyl.net/fileadmin/user_upload/18-03-2026.pdf [3] https://www.mentalhealth4refugees.de/de/dialogveranstaltung [4] https://www.asyl.net/fileadmin/user_upload/33883.pdf [5] https://www.asyl.net/rsdb/m33883 [6] https://www.fluechtlingsrat-thr.de/projekte/sensa [7] https://verteiler.sensa-projekt.de/postorius/lists/infoservice.verteiler.sen... [8] https://verteiler.sensa-projekt.de/postorius/lists/?all-lists [9] https://www.fluechtlingsrat-lsa.de/ueber_uns/projekte/sensa/ [10] https://www.sensa-projekt.de/impressum/ [11] https://www.sensa-projekt.de/datenschutz/