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E-Mail-Informationsservice: 2025/07
im heutigen Newsletter möchten wir Sie auf eine hilfreiche Veröffentlichung von RA Claire Deery zum Thema weibliche Genitalverstümmelung/ FGM/C im Asylverfahren hinweisen.
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Zudem gibt es Neuigkeiten aus Sachsen-Anhalt und Thüringen: |
Sie finden im Newsletter die Stellungnahme des Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt e.V. zum geplanten Gesetzesentwurf zur Änderung des Aufnahmegesetzes. Zentrale Punkte der Stellungsnahme sind u.a. die Umsetzung europarechtlicher Vorgaben der Aufnahme-Richtlinie in Bezug auf den Schutz von vulnerablen Personengruppen und die Einhaltung und Umsetzung geltender Rechte (u.a. das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung) bei der Unterbringung. |
In Thüringen gibt es Ende April im Rahmen des SENSA Projektes einen zweiten Runden Tisch "Geflüchtete mit besonderen Schutzbedarfen im Asylverfahren".
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Wir wünschen Ihnen/euch eine interessante Lektüre,
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- FORTBILDUNGEN UND VERANSTALTUNGEN
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*** ALLGEMEIN ***
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VERÖFFENTLICHUNGEN
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[Genderspezifische Verfolgung] |
Weibliche Genitalverstümmelung im Asylverfahren - Rechtsprechung, Schutz und Beratung
Weibliche Genitalverstümmelung (Female Genital Mutilation, FGM; auch Female Genital Mutilation/Cutting, FGM/C oder FGM_C) ist nicht nur eine gravierende Menschenrechtsverletzung, sondern auch ein wiederkehrendes Thema im Kontext von Asylverfahren. Mädchen und Frauen fliehen vor einer drohenden FGM oder suchen Schutz vor den psychischen und physischen Folgen einer bereits durchgeführten FGM. Der Text von RA Claire Deery erläutert die rechtliche Situation von FGM im Asylverfahren, die besonderen Schutzbedürfnisse der Betroffenen und die Notwendigkeit verlässlicher Informationen für Beratungsstellen.
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*** SACHSEN-ANHALT ***
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VERÖFFENTLICHUNGEN
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Gesetzesentwurf zur Änderung des Aufnahmegesetzes
Am 6. März 2025 wird im Ausschuss für Inneres und Sport der Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Aufnahmegesetzes besprochen. Mit dem Gesetzentwurf soll das Aufnahmegesetz insbesondere an zwischenzeitliche Änderungen des Bundesrechts sowie Vorgaben des Europarechts angepasst und Regelungslücken im Gesetz geschlossen werden. Der Flüchtlingsrat Sachen-Anhalt e.V. hat diesbezüglich eine Stellungsnahme an den Innenausschuss übermittelt - zwei zentrale Aspekte sind dabei: Die Umsetzung europarechtlicher Vorgaben der Aufnahme-Richtlinie in Bezug auf den Schutz von vulnerablen Personengruppen und die Einhaltung und Umsetzung geltender Rechte (u.a. das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung) bei der Unterbringung.
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*** THÜRINGEN ***
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FORTBILDUNGEN UND VERANSTALTUNGEN
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30.04.2025 | 10.00 - 13.00 Uhr | Erfurt |
Runder Tisch "Geflüchtete mit besonderen Schutzbedarfen im Asylverfahren"
Der Runde Tisch findet einmal im Halbjahr in Erfurt statt und bietet Thüringer Akteur:innen eine Plattform um sich über besondere Schutzbedarfe zu informieren, auszutauschen und zu vernetzen.
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