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E-Mail-Informationsservice: 2025/01



Liebe Listenleser*innen,

auch im Namen des SENSA Teams möchten wir Ihnen ein frohes neues Jahr wünschen und starten mit dem ersten Newsletter im Jahr 2025.

Inhalte finden Sie zu den Themen ehrenamtliche Arbeit mit traumatisierten Geflüchteten, Rassismus und psychische Gesundheit und Menschenhandel.
Zudem ist in Thüringen zum 01.01.2025 die "Fünfte Verordnung zur Änderung der Thüringer Flüchtlingsverteilungsverordnung" in Kraft getreten, welche auch besondere Schutzbedarfe berücksichtigt.

Wir wünschen Ihnen/euch eine interessante Lektüre,

das Sensa-Team



*** ALLGEMEIN ***
  • FORTBILDUNGEN UND VERANSTALTUNGEN
  • VERÖFFENTLICHUNGEN
*** THÜRINGEN ***
  • RECHTSPRECHUNG


 

*** ALLGEMEIN ***

 

FORTBILDUNGEN UND VERANSTALTUNGEN

 
[Trauma]
28.01.2025 | 16.30 - 19.00 Uhr | Online

Ehrenamtliche Arbeit mit traumatisierten Geflüchteten

Veranstaltung des Psychosozialen Zentrums Brücke für traumatisierte Flüchtlinge in Schleswig-Holstein und der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein. Die Schulung findet am Dienstag, 28. Januar von 16.30 bis 19.00 Uhr statt. Die Teilnahme ist kostenlos.
Folgende Punkte werden behandelt:
➢ Basiswissen zu Trauma und Traumafolgen
➢ Umgang mit schwierigen Situationen in der Begleitung
➢ Erstellung eines "Notfallkoffers"
➢ Grenzen und Möglichkeiten der Unterstützung
➢ Selbstfürsorge im Ehrenamt
Bei Interesse melden Sie sich bitte hier an. Der Link zur Teilnahme wird wenige Tage vor der Schulung versendet.



 
[Psychische Gesundheit]
20.05.2025 | 09.00 - 17.00 Uhr | Erfurt

Save the Date "Fachtag: Rassismus und psychische Gesundheit"

Das Team von REFUGIO Thüringen veranstaltet am 20.05.2025 im Augustinerkloster Erfurt einen ganztägigen Fachtag zum Thema "Rassismus und psychische Gesundheit: Herausforderungen und Handlungsmöglichkeiten in Therapie - Beratung - Schule". REFUGIO Thüringen ist ein psychosoziales Zentrum für Geflüchtete und Überlebende von Folter.
Der Fachtag richtet sich vorrangig an Fachkräfte in Thüringen aus dem Sozial- und Gesundheitswesen. Sie/Euch erwarten ein Vortrag von Dr. Birsen Kahraman und unterschiedliche Workshops.

Anmeldungen sind derzeit noch nicht möglich.

Weitere Informationen finden Sie hier



 

VERÖFFENTLICHUNGEN

 
[Menschenhandel]

KoK veröffentlicht zehn Forderungen zur Bundestagswahl 2025

Vor der vorgezogenen Bundestagswahl am 23. Februar 2025 fordert der KOK eine an den Menschenrechten orientierte Politik gegen Menschenhandel. Die zehn zentralen Forderungen stellen die Rechte und den Schutz von Betroffenen in den Mittelpunkt und betonen Deutschlands Verpflichtung, internationale Übereinkommen wie die Istanbul-Konvention und das Palermo-Protokoll umzusetzen.
Einsatz gegen Menschenhandel bedeutet nicht nur, strukturelle Ursachen anzugehen, sondern auch sicherzustellen, dass Betroffene Zugang zu Unterstützung erhalten. Abgeordnete und Parteien sind in der Verantwortung, den Schutz der Betroffenen und die Bekämpfung von Menschenhandel und Ausbeutung zu priorisieren.
Die zehn Forderungen des KOK legen dar, welche Schritte in der kommenden Legislaturperiode notwendig sind, um Menschenhandel wirksam zu verhindern und Betroffene zu schützen.

Weitere Informationen finden Sie hier



 

*** THÜRINGEN ***

 

RECHTSPRECHUNG

 
[Besondere Schutzbedarfe]

Neue Thüringer Flüchtlingsverteilungsverordnung berücksichtigt auch besondere Schutzbedarfe

Im Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen wurde im Dezember die Fünfte Verordnung zur Änderung der Thüringer Flüchtlingsverteilungsverordnung vom 8. November 2024 veröffentlicht, die am 1.1.2025 in Kraft getreten ist:
https://parldok.thueringer-landtag.de/ParlDok/dokument/99871/gesetz_und_verordnungsblatt_nr_17_2024.pdf (ab S. 686).

Die Verordnung regelt u.a., nach welchen Quoten die Thüringer Landkreise/ kreisfreien Städte verpflichtet sind, eingereiste Geflüchtete in Thüringen aufzunehmen und welche Kriterien bei der Verteilung zu berücksichtigen sind. Zur Berechnung der Quoten werden jetzt nicht mehr nur die Einwohner:innenzahl, sondern auch zu einem geringen Berechnungsanteil die Fläche des Landkreises/ kreisfreien Stadt mit einbezogen. Dadurch ergeben sich Verschiebungen bei den Aufnahmequoten um bis zu (+/-) 0,3% der Landkreise/ kreisfreien Städte (z.B. Weimarer Land, alt: 3,8%, neu: 4,0%; / Altenburger Land alt: 4,3%, neu: 4,1%)

Bei der Verteilung sind nun auch explizit familiären Bindungen (Ehe, Personensorgeberechtigte und minderjährige Kinder, etc.), besonders zu berücksichtigende verwandschaftliche Bindungen und wichtige humanitäre Gründe zu beachten. Die Bedürfnisse von Personen mit besonderen Schutzbedürfnissen im Sinne des Artikel 24 der EU-Aufnahmerichtlinie sind bei der Verteilung zu berücksichtigen. (§2 Abs. 9, §3 der Thüringer Flüchtlingsverteilungsverordnung).

Artikel 24: Antragsteller mit besonderen Bedürfnissen bei der Aufnahme
Die Mitgliedstaaten berücksichtigen die spezielle Situation von Antragstellern mit besonderen Bedürfnissen bei der Aufnahme.
Die Mitgliedstaaten berücksichtigen die Tatsache, dass es bei bestimmten Antragstellern, wie etwa denjenigen, die in eine der folgenden Kategorien fallen, wahrscheinlicher ist, dass sie besondere Bedürfnisse bei der Aufnahme haben:
a) Minderjährige;
b) unbegleitete Minderjährige;
c) Personen mit Behinderungen;
d) ältere Menschen;
e) Schwangere;
f) Lesbische, schwule, bisexuelle, Trans- und intergeschlechtliche Personen;
g) Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern;
h) Opfer von Menschenhandel;
i) Personen mit schweren Erkrankungen;
j) Personen mit psychischen Störungen, einschließlich posttraumatischer Belastungsstörung;
k) Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten
haben, wie z. B. Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt, Opfer der Verstümmelung weiblicher Genitalien, Opfer von
Kinderheirat oder Zwangsehen oder Opfer von Gewalt mit sexuellem, geschlechtsspezifischem, rassistischem oder
religiösem Motiv.