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Liebe Listenleser*innen,

im heutigen Newsletter warten wieder spannende Veranstaltungen und Veröffentlichungen auf Sie: Am 08.10 wird das, vom BNS (Berliner Netzwerk für Besondere Schutzbedarfe) in Auftrag gegebene Gutachten zu "Handlungsspielräumen der Länder bei der Aufnahme von Asylsuchenden mit besonderen Bedürfnissen nach der GEAS-Reform" Online vorgestellt. Handicap International hat zudem ein Rechtsgutachten zu Inklusion und Diskriminierungsschutz im Asylverfahren von Menschen mit Behinderung veröffentlicht.

Wir wünschen eine gute Lektüre und Restwoche.

Herzliche Grüße,

Das SENSA Team

*** ALLGEMEIN ***
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*** ALLGEMEIN ***

 

VERANSTALTUNGEN

[GEAS/Allgemein]

Handlungsspielräume der Länder bei der Aufnahme von Asylsuchenden mit besonderen Bedürfnissen nach der GEAS-Reform

Vorstellung des Rechtsgutachtens
08.10.2026 | 10:00 - 12:00 Uhr | ProAsyl/BNS/Johanna Mantel (RA) | Online

Mit der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) verändern sich die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Aufnahme von Asylsuchenden. Zugleich werden die Schutzvorschriften für vulnerable Personen deutlich erweitert und konkretisiert.

 
Das Rechtsgutachten untersucht die neuen unions- und bundesrechtlichen Vorgaben und richtet den Blick insbesondere auf die Handlungsspielräume und Umsetzungsmöglichkeiten der Länder. Im Mittelpunkt stehen die frühzeitige Identifizierung besonderer Bedürfnisse, die bedarfsgerechte Unterbringung und Versorgung sowie die Wahrung der Rechte vulnerabler Personen.
Im Rahmen der Veranstaltung stellen wir die zentralen Ergebnisse und Empfehlungen des Rechtsgutachtens vor und diskutieren ihre Bedeutung für die Umsetzung auf Landesebene. Im Anschluss besteht Gelegenheit für Fragen und gemeinsamen Austausch.

Das Gutachten wurde vom Berliner Netzwerk für besonders schutzbedürftige geflüchtete Menschen (bns) in Auftrag gegeben.



 
Anmeldung unter:
nb@proasyl.de

 

VERÖFFENTLICHUNGEN

[Kinder&Jugendliche]

Zum Weltkindertag: Geflüchtete Kinder haben die gleichen Rechte

auch in Zeiten von rechten Wahlerfolgen, GEAS- und SGB VIII-Reform
BuMF e.V.

Zum Weltkindertag am 20.09. erinnert der Bundesfachverband Minderjährigkeit und Flucht e.V. daran: Kinderrechte gelten für jedes Kind – unabhängig von Herkunft, Aufenthaltsstatus oder Fluchterfahrung. Auch geflüchtete Kinder haben ein Recht auf Schutz, Bildung, Beteiligung und ein gutes Aufwachsen. Diese Rechte sind nicht verhandelbar und dürfen nicht zum Spielball politischer Debatten werden.

Doch derzeit drohen die Rahmenbedingungen für das Aufwachsen geflüchteter Kinder gleich auf dreifache Weise verschlechtert zu werden:
  • Erstens wird im politischen Diskurs über Migration zunehmend unter den Stichworten Begrenzung, Kontrolle und Abschreckung gesprochen. Das hat konkrete negative Auswirkungen auf aktuelle Gesetzesänderungen und Reformvorhaben und somit auf die direkte Lebenswirklichkeit von Kindern und Jugendlichen. Seit 2015 gab es kaum einen anderen Bereich, der so oft reformiert wurde, wie das Asyl- und Migrationsrecht. Häufig zu Lasten der Schutzsuchenden.
  • Zweitens werden durch die GEAS-Reform bisher bestehende Strukturen und Abläufe im Asylverfahren zwischen den verschiedenen Behörden und Akteuren herausgefordert. Die Umsetzung vieler Änderungen im Alltag ist noch völlig unzureichend geregelt. Dadurch entstehen neue Schutzlücken für junge geflüchtete Menschen und Kinderrechte bleiben auf der Strecke.
  • Drittens droht die Reform der Kinder- und Jugendhilfe viele auf individuelle Bedarfe zugeschnittene Hilfsangebote für junge Menschen durch ‚infrastrukturelle‘ Maßnahmen zu ersetzen. Darunter werden gerade auch (unbegleitete) geflüchtete Kinder und Jugendliche leiden, die am wenigsten in der Lage sind, ihre Rechte durchzusetzen.
Angesichts dieser drei Entwicklungen droht aus dem Blick zu geraten, worum es bei geflüchteten Kindern und Jugendlichen zuerst geht: um Kinder. Helen Sundermeyer, Referentin beim BuMF mahnt daher:
„Kinderrechte gelten nicht erst dann, wenn ein Kind einen sicheren Aufenthaltsstatus hat. Sie gelten von Anfang an“. Wer politische Verantwortung übernimmt, muss sich daran messen lassen, ob Kinder geschützt werden, ihre Rechte wahrnehmen können und echte Perspektiven für ihr Aufwachsen erhalten.“

In Zeiten restriktiver Migrationspolitik, Einsparungen in der Kinder- und Jugendhilfe und eines zunehmend rassistischen gesellschaftlichen Klimas gilt: Kinderrechte müssen verteidigt werden – gerade auch die Rechte geflüchteter Kinder.
Der Weltkindertag ist deshalb auch ein politischer Tag. Er erinnert daran, dass Kinderrechte Maßstab politischen Handelns sein müssen. Kinderrechte gelten für alle Kinder. Ohne Ausnahme.

 
Zur Pressemitteilung

[Behinderung]

Neues Rechtsgutachten: Inklusion und Diskriminierungsschutz im Asylverfahren

Handicap International

Schätzungsweise 10–15 % der weltweit geflüchteten Menschen leben mit einer Behinderung. Wie hoch der Anteil in Deutschland ist, lässt sich nicht genau beziffern. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erfasst diese Daten nicht gesondert. Beträchtlich dürfte er allemal sein, vor allem, wenn psychische Beeinträchtigungen und chronische Erkrankungen als Behinderungen ernst genommen werden.

Geflüchtete Menschen mit Behinderungen, ihre Rechte und Bedarfe werden im deutschen Asylverfahren zu häufig übersehen.
Das kann ihren Zugang zu einem fairen, diskriminierungsfreien Verfahren und zu Schutz erheblich beeinträchtigen.
Dabei ist die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Deutschland und der EU geltendes Recht. Sie verlangt barrierefreie und diskriminierungsfreie Verfahren und ist auch bei der Entscheidung über Asylanträge zu berücksichtigen. Rückkehrrisiken dürfen dabei nicht auf die Frage nach medizinischer Versorgung im Herkunfts- oder Zielstaat verengt werden.
Unser neues Rechtsgutachten „Inklusion und Diskriminierungsschutz im Asylverfahren. Schutzgewährung im Einklang mit der UN-BRK“ arbeitet systematisch heraus, was diese Vorgaben für das Asylverfahren und die Schutzgewährung konkret bedeuten.

Die wichtigsten Ergebnisse des Gutachtens:

Für ein faires und diskriminierungsfreies Asylverfahren braucht es:
  • eine frühzeitige Erkennung behinderungsspezifischer Bedarfe,
  • barrierefreie Informationen, Kommunikation und Räumlichkeiten,
  • angemessene Vorkehrungen, die individuelle Nachteile im Verfahren ausgleichen.

Auch bei der Entscheidung über den Schutzstatus muss Behinderung umfassender berücksichtigt werden:
  • Es muss geprüft werden, ob im Zielstaat Autonomie, gesellschaftliche Teilhabe und ein selbstbestimmtes Leben in der Gemeinschaft tatsächlich möglich sind.
  • Behinderungsbedingte Diskriminierung und gesellschaftlicher Ausschluss müssen auch unter dem Gesichtspunkt kumulativer Verfolgung berücksichtigt werden.
  • Die Prüfung darf nicht auf die Behinderung verengt werden: Menschen mit Behinderungen können ebenso aus anderen Gründen verfolgt werden, etwa aufgrund ihrer politischen Tätigkeit, ihres Geschlechts, ihrer Religion oder anderer Merkmale.
 
Zum Gutachten