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E-Mail-Informationsservice: 2025/20
unserer heutiger Newsletter können wir auf eine Vielfalt an Veranstaltungen sowie verschiedene neue Urteile aus dem Bereich besondere Schutzbedarfe verweisen.
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Im DAV Migrationsrecht Magazin (Heft 2, 2025) finden sich verschiedene interessante Urteile etwa zum generellen Flüchtlingsschutz für Frauen aus Afghanistan (S.12), LGBTIQ* Personen aus der Türkei (S.12), Einrechtsschutz für besonders Schutzbedürftige in Italien (S.14) sowie vulnerablen Schutzberechtigten in Bulgarien (S.14). Auszugsweise finden Sie die Hinweise im Newsletter, ein vertiefter Einblick in das Magazin ist aber mit Sicherheit lohnenswert.
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- VERANSTALTUNGEN
- RECHTSPRECHUNG
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*** ALLGEMEIN ***
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VERANSTALTUNGEN
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DeBUG 2.0 - Online Schulungsreihe
Das Projekt DeBUG 2.0 hat für das zweite Halbjahr 2025 seine Online-Schulungsreihe angekündigt. Diese umfasst Online-Seminare zu verschiedenen Themen rund um besondere Schutzbedarfe, Unterbringung und Gewaltschutz. |
Das Projekt "Dezentrale Beratungs- und Unterstützungsstruktur für Gewaltschutz in Unterkünften für geflüchtete Menschen 2.0" (DeBUG 2.0) ist ein Projekt der Wohlfahrtsverbände AWO Bundesverband, Deutscher Caritasverband, Diakonie Deutschland, Deutsches Rotes Kreuz und Der Paritätische Gesamtverband und wird im Rahmen des Bundesprogramms Demokratie leben! vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) gefördert. |
Die Schulungsreihe richtet sich an haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitende in Unterkünften, Unterkunftsleiter:innen, Trägerorganisationen, Beratungsstellen sowie alle, die mit geflüchteten Menschen arbeiten.
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Selbstfürsorge in der Arbeit mit traumatisierten Geflüchteten: Stressbewältigung und Resilienz stärken
02. Juli 2025 | 09.00 - 13.00 Uhr | Online
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Die Arbeit mit traumatisierten Geflüchteten beinhaltet oft eine erhöhte Stressbelastung. Um diese Tätigkeit langfristig ausüben und dabei gesund zu bleiben, bedarf es einer verstärkten Selbstfürsorge. Die Fortbildung der DeBUG 2.0 - Kontaktstelle Niedersachsen und Bremen gibt die Möglichkeit über eigene Stressfaktoren und -reaktionen zu reflektieren und gibt Anregungen für einen selbstfürsorglicheren Umgang damit. |
Die Fortbildung richtet sich vorrangig an haupt- und ehrenamtlich aktive Mitarbeiter*innen in kommunalen Gemeinschaftsunterkünften und Erstaufnahmeeinrichtungen sowie in kommunalen und Landesbehörden.
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Möglichkeiten der Finanzierung von Psychotherapie für Geflüchtete
09. Juli 2025 | 10.00 - 13.00 Uhr | Online
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Die Online Fortbildung von KommMit e.V. gibt einen Einblick über folgende Themen:
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- Kassenfinanzierung auf Basis der elektronischen Gesundheitskarte
- Kassenfinanzierung auf Basis der Erstattungsregelung
- Finanzierung aufgrund der Ermächtigung für die Behandlung von traumatisierten Geflüchteten
- Psychotherapie auf Basis der Eingliederungshilfe
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Fachtag: "Kultursensibel handeln - ganzheitlich begleiten. FGM/C im Fokus von Fachpraxis und Community"
16. Juli 2025 | 09.00 - 15.30 Uhr | Stuttgart
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Weibliche Genitalbeschneidung (FGM/C) stellt eine schwerwiegende Menschenrechtsverletzung dar, die tiefgreifende Auswirkungen auf die körperliche und seelische Gesundheit, das Recht auf Selbstbestimmung sowie die gesellschaftliche Teilhabe hat. Auch in Baden-Württemberg leben zahlreiche überlebende oder gefährdete Mädchen und Frauen. Der Fachtag von FGMC-Zentrale Anlaufstelle Baden-Württemberg bietet einen interdisziplinären Raum für fachlichen Austausch, praxisorientierte Ansätze und Impulse aus Medizin, psychosozialer Beratung, rechtlicher Perspektive sowie aus der Arbeit betroffener Communities. Empowernde Stimmen und Erfahrungen von FGM/C-betroffenen Personen stehen dabei im Mittelpunkt. |
- Keynotes & Fachvorträge zu Schutzkonzepten, Prävention & Versorgung
- Praxisberichte aus der psychosozialen Beratung, Gesundheitsversorgung & Community-Projekten
- Workshops und Panel zu intersektionaler Verantwortung und dekolonialer Perspektive in der Arbeit gegen FGM/C
- Raum für Austausch, Vernetzung und strategische Zusammenarbeit
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Rechtsprechung
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Genereller Flüchtlingsschutz für Frauen aus Afghanistan
Das VG Berlin teilt die Argumentation des EuGH in dessen Urteil vom 04.102024 (Rs.C-608/22 u. a.) zur Verfolgung von Frauen in Afghanistan: Weil für Frauen und Mädchen in Afghanistan allgemein eine begründete Furcht vor Verfolgung angenom- men werden müsse, sei es derzeit nicht erforderlich, bei individueller Prüfung eines Antrags einer aus Afghanistan stammenden Frau auf internationalen Schutz andere Aspekte ihrer persönlichen Umstände als ihr Geschlecht oder ihre Staatsangehörigkeit zu berücksichtigen. Es komme nicht darauf an, ob eine Schutzsuchende persönlich bereits Verfolgung erfahren habe oder sie inbesonderem Maß in ihrer Lebensweise „verwestlicht“ sei. |
Dokument: VG Berlin, U. v. 28.02.2025, 24 K 104/23 A (Dokument Nr. 4076) Einsender: HRRF-Newsletter
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Keine interne Fluchtalternative für LGBTQI+ Personen in der Türkei
Für LGBTQI+-Personen gebe es in der Türkei keine inländische Fluchtalternative, entschied das VG Berlin. Die LGBTQI+ Gemeinschaft sei vielmehr erheblicher erniedrigender Behandlung ausgesetzt. Gewalttätige Übergriffe bildeten nur den schwerwiegendsten Ausschnitt weit verbreiteter homophober und transphober Grundhaltung, die in der türkischen Gesellschaft fest verankert sei. Diese führe in nahezu allen Bereichen des täglichen Lebens zu teilweise massiven Problemen und werde von staatlichen Akteuren „aktiv befeuert“. „Liberalere“ Stadtviertel einiger türkischer Großstädte, die als interne Fluchtalternativengenannt würden, stellten keinen „Teil des Zielstaates“ i. S. d. § 3e Abs. 1 AsylG dar, in denen Betroffene hinreichend vor Verfolgung geschützt wären. Zudem sei wegen des Mietniveaus dort nicht zu erwarten, dass Betroffene ihr Existenzminimum sichern könnten. |
Dokument: VG Berlin U. v. 08.01.2025, 17 K 248/23 A (Dokument Nr. 4077) Einsender: HRRF-Newsletter
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