E-MAIL-INFORMATIONSSERVICE: 2026/09
Liebe Listenleser*innen,
im heutigen Newsletter finden Sie verschiedene spannende
Veranstaltungen aus dem Bereich Psychische Gesundheit und Behinderung
sowie eine Rechtsprechung des VG Berlin zur Glaubhaftmachung der
Vulnerabilität von anerkannten Geflüchteten.
Im Rahmen des SENSA Projektes ist in Thüringen das Impulspapier "GEAS
Umsetzung in Thüringen im Bezug auf besondere Schutzbedarfe im
Asylverfahren [1]" entstanden. Das Impulspapier appelliert an die
Landesregierung, die in der GEAS Reform rechtlich festgelegten Maßnahmen
zur Identifizierung, dem Schutz und der Versorgung besonders vulnerabler
Gruppen vollumfänglich und wirkungsvoll umzusetzen. Es gibt hierfür
Impulse und Handlungsanregungen.
Ab dem 12. Juni 2026 findet die GEAS Reform in Deutschland Anwendung -
zentrale Aufgaben der Umsetzung kommen dabei den Ländern zu. Etwa im
Bezug auf Unterbringung und Versorgung von Menschen im Asylverfahren.
Wir wünschen Ihnen eine gute Lektüre.
Das SENSA Team
*** ALLGEMEIN ***
* VERANSTALTUNGEN
* RECHTSPRECHUNGEN
_ THÜRINGEN_
* VERÖFFENTLICHUNGEN
*** ALLGEMEIN ***
VERANSTALTUNGEN
[Behinderung]
BUNDESNETZWERK FLUCHT, MIGRATION UND BEHINDERUNG - ONLINE STAMMTISCH
18. März 2026, 15:00 - 17:00 Uhr, Bundesnetzwerk Flucht, Migration und
Behinderung, Online
Menschen mit Behinderung werden unsichtbar gemacht. Wenn dann noch
aufenthaltsrechtliche Fragen dazukommen, werden die Menschen selbst aber
auch das Unterstützungs- und Beratungssystem zwischen den
unterschiedlichen Institutionen und Behörden zerrieben. Ulrike Schwarz
und Johanna Gramlich sind seit vielen Jahren in der sozialrechtlichen
und aufenthaltsrechtlichen Beratung aktiv und engagieren sich im
Bundesnetzwerk Flucht, Migration und Behinderung.
Der Stammtisch wird viermal im Jahr bundesweit hybrid über zoom
angeboten.
Die Teilnahme ist kostenfrei.
Weitere Infos und Anmeldung [2]
[Psyche]
PSYCHISCHE GESUNDHEIT VON GEFLÜCHTETEN MENSCHEN -
19.März 2026, 12:00 - 17:30, Mental Health 4 Refugees, Berlin/ Online
Im Rahmen einer mehrjährigen Förderlinie des Bundesministeriums für
Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) wurden in sieben
Forschungsverbünden umfassende wissenschaftliche Erkenntnisse zur
psychischen Gesundheit von geflüchteten Menschen erarbeitet. Zur
Vorstellung der zentralen Ergebnisse und Einordnung der Relevanz für
gesundheits- und integrationspolitische Handlungsfelder findet am
19.03.2026 von 12-17:30 Uhr in Berlin eine Fach- und Dialogveranstaltung
statt. Die Teilnahme vor Ort oder zugeschaltet per Videokonferenz ist
nach Anmeldung kostenfrei möglich.
Programm und Anmeldung [3]
RECHTSPRECHUNGEN
[Allgemein]
GLAUBHAFTMACHUNG DER VULNERABILITÄT VON ANERKANNTEN SCHUTZBERECHTIGTEN
Das VG Berlin veröffentlichte am 01.12.2025 einen Beschluss zur
Glaubhaftmachung der Vulnerabilität von anerkannten Schutzberechtigten (
VG 42 L 188/25 A [4]).
Dieser beinhaltet u.a., dass für die Bestimmung einer Vulnerabilität
Art.21 der Aufnahmerichtlinie herangezogen werden kann und die Auslegung
und Anwendung des Begriffs der Vulnerabilität dabei nicht den
Restriktionen des §60a Abs. 2c AufenthG unterliegen.
Weiterlesen [5]
*** THÜRINGEN ***
VERÖFFENTLICHUNGEN
[GEAS und besondere Schutzbedarfe]
IMPULSPAPIER "GEAS UMSETZUNG IN THÜRINGEN IM BEZUG AUF BESONDERE
SCHUTZBEDARFE IM ASYLVERFAHREN"
Das Impulspapier "GEAS Umsetzung in Thüringen im Bezug auf besondere
Schutzbedarfe im Asylverfahren" ist im Rahmen unseres Projektes „SENSA -
Sensibilisierung zu besonderen Schutzbedarfen von asylsuchenden Menschen
in Sachsen-Anhalt und Thüringen [6]" entstanden.
Die Reform des „Gemeinsamen Europäischen Asylsystems" (GEAS) wurde im
Mai 2024 vom europäischen Parlament und dem Rat der EU verabschiedet und
kommt ab dem 12. Juni 2026 in Deutschland zur Anwendung. Aktuell erfolgt
die Übersetzung in deutsches Recht durch das GEAS-Anpassungsgesetz sowie
des GEAS-Anpassungsfolgegesetz mit Beschluss des Bundestages vom
27.2.2026.
Eine besondere Verantwortung bei der Umsetzung der GEAS-Reform in
Deutschland kommt ab Juni 2026 den Ländern zu. Dies betrifft unter
anderem die Bereiche Unter-bringung und Versorgung von Personen im
Asylverfahren. In der Aufnahmerichtlinie 2024/1346, der
Asylverfahrens-VO 2024/1348/EU sowie der Screeningverordnung (VO
2024/1356) werden dahingehend besondere Schutzbedarfe besonders
berück-sichtigt.
Der Flüchtlingsrat Thüringen e.V. appelliert an die Landesregierung,
die in der GEAS Reform rechtlich festgelegten Maßnahmen zur
Identifizierung, dem Schutz und der Versorgung besonders vulnerabler
Gruppen vollumfänglich und wirkungsvoll umzusetzen.
Zum Impulspapier [1]
Austragen [7] | Verwalte dein Abonnement [8]
Das Projekt SENSA - Sensibilisierung zu besonderen Schutzbedarfen von
asylsuchenden Menschen in Sachsen-Anhalt und Thüringen ist ein
gemeinsames Projekt des Flüchtlingsrat Thüringen e.V. [6] sowie des
Flüchtlingsrat Sachsen Anhalt e.V. [9] und bietet Angebote in beiden
Bundesländern an.
Impressum [10] | Datenschutz [11]
Links:
------
[1]
https://www.fluechtlingsrat-thr.de/aktuelles/news/impulspapier-%E2%80%9Egea…
[2] https://www.asyl.net/fileadmin/user_upload/18-03-2026.pdf
[3] https://www.mentalhealth4refugees.de/de/dialogveranstaltung
[4] https://www.asyl.net/fileadmin/user_upload/33883.pdf
[5] https://www.asyl.net/rsdb/m33883
[6] https://www.fluechtlingsrat-thr.de/projekte/sensa
[7]
https://verteiler.sensa-projekt.de/postorius/lists/infoservice.verteiler.se…
[8] https://verteiler.sensa-projekt.de/postorius/lists/?all-lists
[9] https://www.fluechtlingsrat-lsa.de/ueber_uns/projekte/sensa/
[10] https://www.sensa-projekt.de/impressum/
[11] https://www.sensa-projekt.de/datenschutz/
E-MAIL-INFORMATIONSSERVICE: 2026/08
Liebe Listenleser*innen,
wir hoffen, Sie müssen bei diesem schönen Frühlingswetter nicht zu viel
Zeit am Computer verbringen. Wir versorgen Sie aber dennoch gerne mit
neuen Veranstaltungsinformationen und Rechtsprechungen aus dem Bereich
besondere Schutzbedarfe im Asylverfahren.
Wir wünschen eine spannende Lektüre und eine sonnige Woche.
Das SENSA Team
*** ALLGEMEIN ***
* VERANSTALTUNGEN
* RECHTSPRECHUNGEN
*** ALLGEMEIN ***
VERANSTALTUNGEN
[Psyche]
ONLINE-FACHTAG: SICHTBAR UNSICHTBAR. ERKENNTNISSE AUS WISSENSCHAFT UND
PRAXIS VON PSYCHOSOZIALEN ZENTREN IN BRANDENBURG, MECKLENBURG-VORPOMMERN
UND SACHSEN-ANHALT
12. März 2026, 09:30 - 14:30 Uhr, KommMit e.V. und PSZ Brandenburg,
Online
In den vergangenen drei Jahren haben das PSZ Brandenburg gemeinsam mit
dem Partner XENION (Fürstenwalde), das Psychosoziale Zentrum
Sachsen-Anhalt sowie das Psychosoziale Zentrum Rostock psychosoziale
Beratungs- und Versorgungsangebote aufgebaut und weiterentwickelt. Dabei
lag ein Fokus auf Vermittlung und Kooperation mit dem gesundheitlichen
Regelsystem.
Ergänzt wurde diese Zielsetzung durch eine wissenschaftlichen Erhebung
zur Versorgungslage in den drei Bundesländern durch das Institut für
Medizinische Epidemiologie, Biometrie und Informatik, der
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Unter Einbeziehung des
Versorgungsauftrags der Psychosozialen Zentren entstand daraus ein
Versorgungsbericht, der durch den Bundesverband Psychosozialer Zentren
(BAfF) herausgegeben wurde.
Beim Fachtag werden sowohl Praxiseinblicke aus dem Projekt als auch
Erkenntnisse aus dem Versorgungsbericht vorgestellt.
Weitere Infos und Anmeldung [1]
[Gender]
WISSEN SCHÜTZT! DIGITALES LERNEN FÜR WIRKSAMEN KINDERSCHUTZ BEI
WEIBLICHER GENITALVERSTÜMMELUNG (FGM)
SAIDA International
Weibliche Genitalverstümmelung ist eine spezifische Form der
Kinderwohlgefährdung. SAIDA International e.V., mit Sitz in Leipzig,
setzt sich seit 2010 für Frauen- und Kinderrechte ein. Mit der SAIDA
Fachberatungsstelle, SAIDA mobil und dem SAIDA Kompetenzzentrum werden
Maßnahmen zur Prävention, zum Schutz, zur Beratung und Versorgung von
Betroffenen durchgeführt sowie Fortbildungen angeboten.
Die Mitarbeiterinnen der Beratungsstelle SAIDA International e.V.
berichteten, dass sie jährlich ca. 400 Fälle betreuen. Gegenwärtig wird
davon ausgegangen, dass 41.000 Mädchen gefährdet sind.
Genitalverstümmelung tritt nicht nur regional in Deutschland auf und sie
ist leider auch kein gesellschaftliches Randphänomen Der Schutz der
gefährdeten Mädchen muss eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe werden!
Viele Mädchen und Frauen finden aber bisher leider keine Unterstützung.
Bundesweit sollte deshalb unbedingt die Handlungssicherheit von
Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe, der pädagogische Fachkräfte im
Kita, Schule und im außerschulischen Bereich, aber auch die der
Ärztinnen und Ärzte, gestärkt werden.
Mit Unterstützung des Bundesministeriums für Bildung, Familie,
Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ wurde nun das digitales
Fortbildungsangebot „ Wissen schützt! - Digitales Lernen für wirksamen
Kinderschutz bei weiblicher Genitalverstümmelung (FGM)" entwickelt. Das
Angebot umfasst vier Module, für deren Bearbeitung jeweils 60 min
vorgesehen sind, und das mit einem Zertifikat abgeschlossen wird. Es
kann mit allen digitalen Endgeräte kostenfrei genutzt werden.
Zur Fortbildung [2]
RECHTSPRECHUNGEN
[Allgemein]
ANFORDERUNGEN AN VORTRAG ZU DUBLIN-VULNERABILITÄTEN
Wird die Vulnerabilität im Hinblick auf eine Rückkehr nach Griechenland
eines dort anerkannt Schutzberechtigten mit einer Erkrankung begründet,
ist diese durch den Kläger näher zu substantiieren, wozu er sowohl bei
psychischen als auch bei körperlichen Erkrankungen ein nur „gewissen
Mindestanforderungen" genügendes fachärztliches Attest vorzulegen hat,
sagt das Verwaltungsgericht Berlin in seinem Urteil vom 16. Januar 2026
(Az. 43 K 420/25 A) [3]. Es sei nicht zu fordern, dass der Kläger ein
ärztliches Attest vorlege, das die Anforderungen des § 60a Abs. 2c
AufenthG an eine qualifizierte ärztliche Bescheinigung zum Nachweis
einer lebensbedrohlichen oder schwerwiegenden Erkrankung erfülle, weil
der unionsrechtliche Begriff der Vulnerabilität und die diesbezügliche
richterliche Bewertung im Drittstaatenverfahren durch § 60a Abs. 2c
AufenthG weder definiert noch beschränkt würden. Ein medizinisches
Gutachten sei aber nicht stets von Amts wegen durch das Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge oder das Gericht einzuholen, wenn die
antragstellende Person Erkrankungen ohne hinreichenden Nachweis
lediglich behaupte. Vielmehr stelle der Europäische Gerichtshof in
seiner Rechtsprechung fest, dass rechtsmedizinische Gutachten
insbesondere dann einzuholen seien, wenn Anhaltspunkte dafür vorläge.
Dazu, wann solche (hinreichenden) Anhaltspunkte für das Vorliegend von
Erkrankungen anzunehmen seien, lasse sich seiner Rechtsprechung
allerdings nichts entnehmen.
Das Verwaltungsgericht erläutert den von ihm geforderten Inhalt des
Attests in seinem Urteil ausführlich (Rn. 41f.). Danach muss sich aus
dem Attest nachvollziehbar ergeben, auf welcher Grundlage der Facharzt
seine Diagnose gestellt hat und wie sich die Krankheit im konkreten Fall
darstellt. Ins Attest gehören etwa Angaben darüber, seit wann und wie
häufig sich der Patient in ärztlicher Behandlung befunden hat und ob die
von ihm geschilderten Beschwerden durch die erhobenen Befunde bestätigt
werden. Des Weiteren soll das Attest Aufschluss über die Schwere der
Krankheit, deren Behandlungsbedürftigkeit sowie den bisherigen
Behandlungsverlauf geben und aktuell sein.
Austragen [4] | Verwalte dein Abonnement [5]
Das Projekt SENSA - Sensibilisierung zu besonderen Schutzbedarfen von
asylsuchenden Menschen in Sachsen-Anhalt und Thüringen ist ein
gemeinsames Projekt des Flüchtlingsrat Thüringen e.V. [6] sowie des
Flüchtlingsrat Sachsen Anhalt e.V. [7] und bietet Angebote in beiden
Bundesländern an.
Impressum [8] | Datenschutz [9]
Links:
------
[1] https://eveeno.com/185945409
[2] https://kinderschutz.jetzt/kursuebersicht/
[3]
https://www.sensa-projekt.de/wp-admin/Wird%20die%20Vulnerabilität%20im…
0weil%20der%20unionsrechtliche%20Begriff%20der%20Vulnerabilität%20und%20die%20diesbezügliche%20richterliche%20Bewertung%20im%20Drittstaatenverfahren%20durch%20§%2060a%20Abs.%202c%20AufenthG%20weder%20definiert%20noch%20beschränkt%20würden.%20Ein%20medizinisches%20Gutachten%20sei%20aber%20nicht%20stets%20von%20Amts%20wegen%20durch%20das%20Bundesamt%20für%20Migration%20und%20Flüchtlinge%20oder%20das%20Gericht%20einzuholen,%20wenn%20die%20antragstellende%20Person%20Erkrankungen%20ohne%20hinreichenden%20Nachweis%20lediglich%20behaupte.%20Vielmehr%20stelle%20der%20Europäische%20Gerichtshof%20in%20seiner%20Rechtsprechung%20fest,%20dass%20rechtsmedizinische%20Gutachten%20insbesondere%20dann%20einzuholen%20seien,%20wenn%20Anhaltspunkte%20dafür%20vorläge.%20Dazu,%20wann%20solche%20(hinreichenden)%20Anhaltspunkte%20für%20das%20Vorliegend%20von%20Erkrankungen%20anzunehmen%20seien,%20lasse%20sich%20seiner%20Rechtsprechung%20allerdings%20nich
ts%20entnehmen.
[4]
https://verteiler.sensa-projekt.de/postorius/lists/infoservice.verteiler.se…
[5] https://verteiler.sensa-projekt.de/postorius/lists/?all-lists
[6] https://www.fluechtlingsrat-thr.de/projekte/sensa
[7] https://www.fluechtlingsrat-lsa.de/ueber_uns/projekte/sensa/
[8] https://www.sensa-projekt.de/impressum/
[9] https://www.sensa-projekt.de/datenschutz/