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*E-Mail-Informationsservice: 2025/31*
Liebe Listenleser*innen,
auch diese Woche gibt es wieder aktuelle Infos und Hinweise zum Themenfeld.
Sollten Sie Anregungen zum Infoservice haben, kontaktieren Sie uns gerne
unter info(a)sensa-projekt.de. An diese Adresse können Sie uns auch immer
gern Informationen, Veranstaltungsankündigungen oder ähnliches zum Thema
Asylverfahren und besondere Schutzbedarfe schicken, um es über den
Verteiler zu streuen.
Herzliche Grüße sendet
das SENSA-Team
*** ALLGEMEIN ***
* *VERANSTALTUNG*
* *VERÖFFENTLICHUNGEN*
* *SONSTIGES***
*** ALLGEMEIN ***
VERANSTALTUNGEN
*[Behinderung] ***
*Save the Date: Fachpolitische Jahreskonferenz von Handicap
International - Crossroads*
13. November 2025, 10:00 – 17:00 Uhr, Berlin
Für viele geflüchtete Menschen mit Behinderungen bleibt die Ankunft in
Deutschland von Hürden geprägt: Der Zugang zu Asylverfahren,
Teilhabeleistungen, Sprachkursen und gesundheitlicher Versorgung ist oft
unzureichend, zudem meist weder barrierefrei noch bedarfsgerecht
ausgestaltet. Die Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems
(GEAS), die gesellschaftliche Debatte um Teilhabe, Zugehörigkeit und
Leistungsfähigkeit im Sinne einer ökonomischen Verwertungslogik sowie
sozial- und migrationsrechtliche Reformen werfen neue Fragen auf und
verschärfen bestehende Ungleichheiten zusätzlich. Dies gilt besonders
für geflüchtete Familien mit Kindern mit Behinderungen, deren Rechte und
Bedarfe wir in diesem Jahr besonders in den Blick nehmen möchten.
Wie können Schutz- und Teilhaberechte wirksam umgesetzt werden? Was
brauchen geflüchtete Familien mit Kindern mit Behinderungen, um hier
sicher und gleichberechtigt leben zu können? Welche Verantwortung tragen
Politik und Gesellschaft und was muss sich konkret ändern? Diese Fragen
stehen im Mittelpunkt der diesjährigen Fachkonferenz von Handicap
International – Crossroads, die Fachakteur*innen aus Politik,
Zivilgesellschaft, Praxis und Selbstvertretung zusammenbringt.
Einige Highlights aus dem Programm:
* Keynote von Judy Gummich zur menschenrechtlichen Perspektive auf die
Verflechtung von Rassismus und Ableismus mit Fokus auf Elternschaft
und Flucht
* Diskussion mit Vertreter*innen aus Regierung und Politik,
Beratungsstellen und Selbstvertretung zur Situation von geflüchteten
Familien mit Kindern mit Behinderungen
* Impuls zur GEAS-Reform und ihre Auswirkungen auf Menschen mit
Behinderungen von Sophia Eckert, Politische Referentin bei Handicap
International - Crossroads
* Sechs parallele Workshops zu Themen wie Empowerment, Familiennachzug
und Flucht & Autismus Abschlussdiskussion zu Medienarbeit, Kampagnen
und inklusivem Aktivismus u. a. mit Raúl Krauthausen
Das vollständige Programm und die Anmeldemöglichkeit folgen in Kürze.
Die Teilnahme ist kostenfrei.
VERÖFFENTLICHUNGEN
*[queere Geflüchtete] ***
*EUAA-Rechtsprechungsübersicht zu LGBTIQ-Schutzsuchenden*
Die Europäische Asylagentur (EUAA) hat Ausgabe 3/2025 ihres
vierteljährlichen, thematisch gegliederten Updates zur
Asylrechtsprechung in der Europäischen Union
<https://euaa.europa.eu/sites/default/files/publications/2025-09/2025_EUAA_Q…>veröffentlicht,
das auf 45 Seiten den Zeitraum Juni bis August 2025 abdeckt. Außerdem
hat die EUAA gerade eine Rechtsprechungsübersicht zu
LGBTIQ-Schutzsuchenden
<https://euaa.europa.eu/sites/default/files/publications/2025-09/2025_factsh…>(29
Seiten) veröffentlicht sowie im Juni 205 eine Rechtsprechungsübersicht
zu Dublin-Verfahren
<https://euaa.europa.eu/sites/default/files/publications/2025-06/Factsheet_3…>
(37 Seiten).
*[Minderjährige] ***
*TDH-Bericht zum Weltkindertag: »Warum Kinder aus Afghanistan nach
Deutschland fliehen«*
Anlässlich des Weltkindertags macht die Kinderrechtsorganisation Terre
des Hommes auf die Gefährdung von Kindern und Jugendlichen in
Afghanistan aufmerksam und betont die Schutzverantwortung Deutschlands.
Der hierzu neu erschienene Bericht »Sie sehen uns nicht als Menschen –
Warum Kinder aus Afghanistan nach Deutschland fliehen« bietet
Informationen zur aktuellen kinderrechtlichen Situation in Afghanistan
und lässt ausführlich Kinder und Jugendliche aus Afghanistan zu Wort
kommen, die in Deutschland Schutz suchen mussten.
Joshua Hofert, Vorstandssprecher von Terre des Hommes, kommentiert: »Der
Bericht zeigt eindrücklich, warum Kinder aus Afghanistan fliehen müssen.
Doch anstatt angesichts dieser Realität Hilfe zu leisten wie
ursprünglich versprochen, stoppt die Bundesregierung Aufnahmeprogramme
für besonders gefährdete Menschen aus Afghanistan weitgehend. Selbst
Familien mit Aufnahmezusagen aus Deutschland warten derzeit verzweifelt
in Pakistan, einige wurden bereits nach Afghanistan abgeschoben. Statt
Verhandlungen mit den Taliban über Abschiebungen zu führen, sollte die
Bundesregierung sich für faire Asylverfahren einsetzen und die
spezifischen Fluchtgründe von Kindern berücksichtigen.«, so Hofert. Die
gesamte Pressemitteilung von Terre des Hommes zur Veröffentlichung
findet sich hier
<https://www.tdh.de/kinder-aus-afghanistan-brauchen-unseren-schutz>.
Der Bericht kann im Materialshop von Terre des Hommes
<https://www.tdh.de/informieren/materialshop/?tw_product=7029>heruntergeladen
oder kostenlos als gedruckte Version bestellt werden.
SONSTIGES
****
*BAMF: Entscheidungsstopp bei "Anerkannten" aus Griechenland
aufgehoben*
Aus gut unterrichteten Kreisen haben die Kolleg*innen von PRO ASYL
erfahren, dass das BAMF den partiellen Entscheidungsstopp vom 16.05.2024
für Antragsteller*innen mit internationalem Schutz in Griechenland
(siehe weiter unten) per Rundschreiben Anfang September aufgehoben hat.
Das Rundschreiben selbst liegt noch nicht vor, ist aber per IFG-Antrag
angefordert und wird in den nächsten Wochen hier
<https://fragdenstaat.de/anfrage/vorgehen-in-faellen-von-schutzberechtigten-…>
verfügbar sein.
Für die Entscheidungspraxis bedeutet das offenbar:
* Bei Antragsteller*innen, die vom BAMF als vulnerabel eingestuft
werden, Familien mit minderjährigen Kindern und Personen über 62
Jahre geht das BAMF von einer drohenden Art. 3 EMRK-Verletzung in
Bezug auf Griechenland aus. Sie kommen ins nationale Verfahren.
* In Ergänzung zur Gruppe der alleinstehenden, nicht-vulnerablen
Männer, deren Asylanträge ja schon länger als unzulässig abgelehnt
werden, werden seit einigen Wochen auch nicht-vulnerable Ehepaare
und ganz neu auch alleinstehende, nicht-vulnerable Frauen vom BAMF
als unzulässig abgelehnt.
Zu Ehepaaren ging ja schon ein bisschen Rechtsprechung über diverse
Newsletter (siehe z.B. HRRF-Newsletter vom 21.8. „Ehepaare sind keine
nicht-vulnerablen Männer
<https://hrrf.de/ehepaare-sind-keine-nicht-vulnerablen-maenner/>“). Zu
alleinstehenden Frauen sind uns außer einer aktuellen Entscheidung vom
VG Wiesbaden (Urteil vom 4.7.25, 7 K 754/23.WI.A
<https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE250001092>)
keine aktuellen Entscheidungen bekannt.
Austragen
<https://verteiler.sensa-projekt.de/postorius/lists/infoservice.verteiler.se…>
| Verwalte dein Abonnement
<https://verteiler.sensa-projekt.de/postorius/lists/?all-lists>
Das Projekt SENSA - Sensibilisierung zu besonderen Schutzbedarfen von
asylsuchenden Menschen in Sachsen-Anhalt und Thüringen ist ein
gemeinsames Projekt des *Flüchtlingsrat Thüringen e.V.*
<https://www.fluechtlingsrat-thr.de/projekte/sensa> sowie des
*Flüchtlingsrat Sachsen Anhalt e.V.
<https://www.fluechtlingsrat-lsa.de/ueber_uns/projekte/sensa/>* und
bietet Angebote in beiden Bundesländern an.
Impressum <https://www.sensa-projekt.de/impressum/> | Datenschutz
<https://www.sensa-projekt.de/datenschutz/>
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*E-Mail-Informationsservice: 2025/30*
Liebe Listenleser*innen,
im SENSA-Projekt stehen bald die nächsten beiden Aufbaufortbildungen an
und auch in den Grundlagenschulungen gibt es noch einige wenige freie
Plätze.
Herzliche Grüße sendet
das SENSA-Team
*** ALLGEMEIN ***
* *VERÖFFENTLICHUNG*
* *SONSTIGES***
**** SACHSEN-ANHALT & THÜRINGEN ****
* *VERANSTALTUNGEN*
*** ALLGEMEIN ***
VERÖFFENTLICHUNG
****
*Psychosozialer Versorgungsbericht 2025: Fokus Grenzgewalt (BAfF)*
Im jährlichen Versorgungsberichten bildet die BAfF ab, inwieweit für
Geflüchtete mit psychischen Belastungen bedarfsgerechte
Behandlungsangebote verfügbar und tatsächlich zugänglich sind. Sie
präsentieren die Ergebnisse der Datenerhebungen in den Psychosozialen
Zentren für Überlebende von Krieg, Folter und Flucht und erläutern sie
vor dem Hintergrund völker- und europarechtlicher Verpflichtungen sowie
wissenschaftlicher Grundlagen zum Versorgungsbedarf.
Dieses Jahr liegt der Fokus auf Grenzgewalt. Sie blicken auf die
Ereignisse an den Europäischen Außengrenzen und auf Interviews mit
Praktiker*innen aus Versorgung und humanitärer Hilfe.
zum Versorgungsbericht 2025 (pdf)
<https://76005.seu1.cleverreach.com/c/47296179/6d954d45593d-t2begs>
Keyfacts aus dem Bericht
<https://76005.seu1.cleverreach.com/c/47296437/6d954d45593d-t2begs>
SONSTIGES
****
*[queere Geflüchtete]*
*Asylverfahrensrecht: Zweifel an Ghana als sicherem Herkunftsstaat
(HRRF-Newsletter)*
Das Verwaltungsgericht Bremen hat in seinem Beschluss vom 6. August 2025
(Az. 7 V 2097/25)
<https://milo.bamf.de/OTCS/cs.exe/VG_Bremen%2C_vom_06%2E08.2025%2C_7_V_2097_…>erhebliche
Zweifel daran geäußert, ob die Einstufung Ghanas als sicherer
Herkunftsstaat gemäß § 29a AsylG (siehe Anlage II zum AsylG) mit der
EU-Asylverfahrensrichtlinie 2013/32/EU vereinbar ist. Es sprächen
gewichtige Anhaltspunkte dafür, dass Ghana die in Anhang I der
Richtlinie 2013/32/EU genannten materiellen Voraussetzungen jedenfalls
nicht in Hinblick auf LGBTQI*-Personen erfülle, weil diese Personen in
Ghana von staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren ausgehende
Verfolgungshandlungen im Sinne von Art. 9 Abs. 1 der Richtlinie
2011/95/EU zu befürchten hätten. Es komme zu willkürlichen Verhaftungen,
Erpressungen und erzwungenen Outings durch die Polizei; aufgrund einer
allgemeinen homophoben Grundstimmung in Politik und Gesellschaft fänden
gewalttätige körperliche Angriffe durch die Bevölkerung auf
LGBTQI*-Personen statt. Strafverfolgungsbehörden nähmen zwar vereinzelt
Ermittlungen bei entsprechenden Übergriffen auf, zeigten sich jedoch
häufig parteiisch zugunsten der tatverdächtigen Angreifer.
In dem Verfahren war der Asylantrag der aus Ghana geflohenen Klägerin
gemäß § 29a AsylG als offensichtlich unbegründet abgelehnt worden. Wenn
ich nichts übersehen habe, hat dem Verwaltungsgericht dieser Umstand als
Ausgangspunkt für die Äußerung seiner Zweifel ausgereicht. Das
EuGH-Urteil vom 1. August 2025 (Rs. C-758/24, C-759/24, Alace)
<https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf;text=?docid=303022&page…>,
wonach sichere Herkunftsstaaten für alle Personengruppen sicher sein
müssen, war dem Gericht offenbar noch nicht bekannt.
****
*[Familien mit Kleinkindern]*
*Dublin-Verfahren usw.: Menschenrechtswidrige Behandlung von
Familien in Griechenland (HRRF-Newsletter)*
Das Verwaltungsgericht München musste in seinem Beschluss vom 4.
September 2025 (Az. M 22 S 25.32622)
<https://hrrf.de/downloads/250904_VG-Muenchen-M-22-S-25-32622.pdf> daran
erinnern, dass Familien, zumal mit kleinen Kindern, die in Griechenland
als Schutzberechtigte anerkannt sind, dort eine menschenrechtswidrige
Behandlung droht. Angesichts der für Familien mit Kleinkindern zu
beachtenden Maßstäbe und der Lebensbedingungen von Schutzberechtigten in
Griechenland sei bei einer Rückkehr in das Land davon auszugehen, dass
die in Betracht kommenden Unterkünfte nicht zumutbar seien und auch eine
Deckung der Bedürfnisse der Familie durch eigenes Erwerbseinkommen nicht
möglich sein werde. Insbesondere seien ständig wechselnde Schlafplätze
in Notunterkünften, die zudem nur nachts aufgesucht werden könnten und
tagsüber verlassen werden müssten, sowie prekäre hygienische
Verhältnisse für kleine Kinder unzumutbar und erfüllten die
Anforderungen an eine familien- und kindgerechte Unterbringung nicht.
Aus der Sicht des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, die im
Beschluss zitiert wird, ist das doch alles gar nicht so schlimm in
Griechenland: Die Kinder der Familie seien zwar im Kleinkindalter,
jedoch bestünden keine schweren gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder
Traumatisierungen. Spezifische Umstände, die eine besondere
Schutzbedürftigkeit begründen würden, lägen nicht vor.
*** SACHSEN-ANHALT & THÜRINGEN ***
VERANSTALTUNGEN
****
*[Fortbildung] zur qualitativen Kompetenzvertiefung in der Arbeit
mit Geflüchteten mit besonderen Schutzbedarfen*
16.10.2025, 9:30 bis 17:30 Uhr | Halle
Im Rahmen des Projekts SENSA – Sensibilisierung zu besonderen
Schutzbedarfen von asylsuchenden Menschen in Sachsen-Anhalt und
Thüringen laden wir Sie herzlich zur Teilnahme an unserer ganztägigen
Fortbildung ein, die sich gezielt an Fachkräfte im Bereich Flucht und
Asyl sowie an Mitarbeitende angrenzender Regelstrukturen richtet. Ziel
der Fortbildung ist es, Ihre fachliche Handlungskompetenz im Umgang mit
Geflüchteten mit besonderen Schutzbedarfen zu stärken und zu vertiefen.
Sie erhalten praxisorientiertes Wissen und erprobte Methoden für eine
traumasensible, respektvolle und bedarfsorientierte Beratungsarbeit.
*Inhalte der Fortbildung: *
* Einführung in die Thematik besondere Schutzbedarfe
* Identifizierung und Dokumentation besonderer Schutzbedarfe
* Anwendung/Umsetzung besonderer Verfahrensgarantien
* Fallbeispiele zur besseren Ansprache von sensiblen und persönlichen
Themen
* Kleingruppenübungen zum Thema respektvolle, traumasensible und
bedarfsorientierte Kommunikation
* Thema Begleitung und Verweisberatung
* Umgang mit Belastung und Grenzen: Reflexion eigener Rollen und
Ressourcen im Kontext emotional herausfordernder Beratungssituationen
* Praxisnahe Fallarbeit: Austausch und Anwendung anhand von Beispielen
aus dem beruflichen Alltag der Teilnehmenden
Weitere Informationen und Anmeldung
<https://www.sensa-projekt.de/veranstaltung/kb/>
****
*[Trauma]***
*[Fortbildung] Trauma und Asylverfahren*
24.11.2025, 9:30 bis 17:30 Uhr | Halle
Die Aufbaufortbildung mit Rechtsanwältin Claire Deery zielt darauf ab,
Fachkräfte, die mit geflüchteten Menschen arbeiten, gezielt zu den
spezifischen Schutzbedarfen von traumatisierten Asylsuchenden zu
qualifizieren. Schwerpunkt der Fortbildung ist die juristische
Perspektive, insbesondere im Hinblick auf:
* die Anerkennung als besonders schutzbedürftige Gruppe im Asylverfahren,
* rechtliche Rahmenbedingungen und Verpflichtungen des Staates,
* Herausforderungen im Verfahren und in der Unterbringung,
* Zugang zu Sozialleistungen und medizinischer Versorgung.
Weitere Informationen und Anmeldung
<https://www.sensa-projekt.de/veranstaltung/24/>
****
*[Qualifizierungsreihe] Einführung Asylverfahren - Die Anhörung -
Kernstück des Asylverfahrens *
18.09.2025 | online
**
*Einführung Asylverfahren - Der Ablauf des Asylverfahren und
materielles Flüchtlingsrecht" *
23.09.2025 | online
Das Seminar richtet sich sowohl an Mitarbeitende aus der
Flüchtlingssozialarbeit und Asylverfahrensberatung als auch an
Mitarbeitende aus Regelstrukturen, welche in ihrer täglichen Praxis
Kontakt mit Menschen im Asylverfahren haben. Eine konsekutive Teilnahme
an beiden Fortbildungsteilen (23.9.2025 "*Der Ablauf des Asylverfahrens
und materielles Flüchtlingsrecht*" ) der Qualifizierungsreihe ist
erstrebenswert.
Im Rahmen des Projektes „SENSA – Sensibilisierung zu besonderen
Schutzbedarfen von asylsuchenden Menschen in Sachsen-Anhalt und
Thüringen <https://www.fluechtlingsrat-thr.de/projekte/sensa>“ bietet
die Qualifizierungsreihe „Einführung Asylverfahren“ in zwei
Online-Modulen einen Überblick über 1) den Ablauf des Asylverfahrens und
das materielle Flüchtlingsrecht (Schutzformen) und 2) die Anhörung im
Asylverfahren. Die Teilnehmenden bekommen einen umfassenden Einblick in
die Grundlagen für die alltägliche Beratungspraxis unter besonderer
Berücksichtigung von besonderen Schutzbedarfen im Asylverfahren (z.B.
LGBTIQ*-Personen, Personen mit Traumata, Personen mit Behinderung).
Weitere Infos und Anmeldung
<https://www.fluechtlingsrat-thr.de/aktuelles/fortbildungen/qualifizierungsr…>
Austragen
<https://verteiler.sensa-projekt.de/postorius/lists/infoservice.verteiler.se…>
| Verwalte dein Abonnement
<https://verteiler.sensa-projekt.de/postorius/lists/?all-lists>
Das Projekt SENSA - Sensibilisierung zu besonderen Schutzbedarfen von
asylsuchenden Menschen in Sachsen-Anhalt und Thüringen ist ein
gemeinsames Projekt des *Flüchtlingsrat Thüringen e.V.*
<https://www.fluechtlingsrat-thr.de/projekte/sensa> sowie des
*Flüchtlingsrat Sachsen Anhalt e.V.
<https://www.fluechtlingsrat-lsa.de/ueber_uns/projekte/sensa/>* und
bietet Angebote in beiden Bundesländern an.
Impressum <https://www.sensa-projekt.de/impressum/> | Datenschutz
<https://www.sensa-projekt.de/datenschutz/>
Austragen
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Das Projekt SENSA - Sensibilisierung zu besonderen Schutzbedarfen von
asylsuchenden Menschen in Sachsen-Anhalt und Thüringen ist ein
gemeinsames Projekt des *Flüchtlingsrat Thüringen e.V.*
<https://www.fluechtlingsrat-thr.de/projekte/sensa> sowie des
*Flüchtlingsrat Sachsen Anhalt e.V.
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bietet Angebote in beiden Bundesländern an.
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*E-Mail-Informationsservice: 2025/29*
Liebe Listenleser*innen,
in dieser Woche gibt es neben Hinweisen auf Veranstaltungen auch einiges
zum Lesen, u.a. von PRO ASYL zu den erschreckenden Plänen der
Bundesregierung zur faktischen Inhaftierung von Asylsuchenden.
das SENSA-Team
*** ALLGEMEIN ***
* *VERANSTALTUNGEN*****
* *VERÖFFENTLICHUNGEN*
*** ALLGEMEIN ***
VERANSTALTUNGEN
****
*[FGM/C]*
*Save the Date: Weibliche Genitalverstümmelung (FGM/C) im
Asylverfahren*
30.10.2025, 17:00 bis 19:00 Uhr | online
Weibliche Genitalverstümmelung/Beschneidung (FGM/C) ist eine
schwerwiegende Menschenrechtsverletzung und wird zu den
geschlechtsspezifischen Verfolgungsgründen (§3a Abs. 1 Nr. 1 AsylG, i.
V. m. § 3a Abs. 2 Nr. 6 AsylG) gezählt. FGM/C kann daher ein
Anerkennungsgrund sein. Dies gilt insbesondere, wenn Mädchen und Frauen
im Herkunftsland von Beschneidung bedroht oder betroffen sind. In
letzter Zeit ist jedoch zu beobachten, dass es für Betroffene und
bedrohte Mädchen schwieriger wird, ihre Ansprüche durchzusetzen, ihre
Asylverfahren werden zunehmend abgelehnt. Daher wird es in dem Vortrag
von RAin Claire Deery um die »Schnittstelle« Asylverfahren und FGM/C
gehen: Welches sind die Hürden, die das Verfahren für Betroffene
aufweist, und wie können Beratungseinrichtungen unterstützen, damit die
Betroffenen zu ihrem Recht kommen. Der Vortrag geht auf die aktuelle
Rechtsprechung ein.
****
*[queere Geflüchtete]*
*Online-Schulungsangebot zu Gewaltschutz von queeren Geflüchteten
in Aufnahmeeinrichtungen*
16.09.2025, 13:00 bis 17:00 Uhr | online
Primär richtet sich das Schulungsangebot an Mitarbeitende der
Sozialbetreuung und des Sicherheitsdienstes in Landesunterkünften. Es
können sich aber auch alle anderen Personen anmelden, die mit queeren
Geflüchteten zusammenarbeiten.
Inhalte der Schulung sind u.a. eine Einführung in die
Diversitätsmerkmale „Sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität”,
eine Übersicht bezüglich der Verfolgungslagen in den Herkunftsländern
und Fluchtgründe für LSBTIQ*, gesetzliche Regelungen der Unterbringung,
Regelungen zu Gewaltschutz von Geflüchteten im Allgemeinen und von
LSBTIQ*-Geflüchteten im Besonderen sowie einige Fallbeispiele.
*Zur Anmeldung <https://eveeno.com/126644969>*
**
****
*[queere Geflüchtete]*
*Online-Seminarreihe: „Migration & Queer: Vielfalt, Rechte und
Schutz von trans, nichtbinären und intergeschlechtlichen Menschen
mit Flucht- und Migrationserfahrung“*
In drei aufeinander aufbauenden Veranstaltungen vermittelt Lilith Raza
(Trans* Rechte Aktivistin, zertifizierte Trainerin und Beraterin)
praxisnahes Wissen zu Geschlechtervielfalt, zur rechtlichen Lage in
Deutschland sowie zu den speziellen Rechten asylsuchender trans*,
nichtbinärer und intergeschlechtlicher Menschen.
Termine & Inhalte:
* Do., 23.10.2025, 14–16 Uhr – Geschlechtervielfalt verstehen
* Do., 06.11.2025, 14–16 Uhr – Rechtliche Lage für trans*, nichtbinäre
und intergeschlechtliche Menschen in Deutschland
* Do., 27.11.2025, 14–16 Uhr – Rechte asylsuchender trans*,
nichtbinärer und intergeschlechtlicher Menschen
Die Seminarreihe richtet sich an Fachkräfte und Interessierte und ist
kostenlos. Eine Anmeldung ist sowohl für alle drei Termine als auch für
einzelne Veranstaltungen möglich.
Hier geht es zur Anmeldung
<https://docs.google.com/forms/d/e/1FAIpQLSem-y-sP5Iy2lgxHuVLGnoy8mXa24MamkC…>
(bitte bis zum 17.10.2025). Bei Fragen und Anmerkungen:
dennis.schoon(a)exilverein.de**
VERÖFFENTLICHUNGEN
****
*[Presseerklärung von PRO ASYL] Bundesregierung plant neue Zentren
mit faktischer Inhaftierung von Geflüchteten *
Mit dem GEAS-Anpassungsgesetz, das heute im Kabinett beschlossen werden
soll, möchte die Bundesregierung eine neue Form von zum Teil
geschlossenen Zentren einführen: Sogenannte Dublin-Fälle und in anderen
Mitgliedstaaten Anerkannte sollen dort untergebracht werden und in
vielen Fällen die Einrichtungen nicht verlassen dürfen. Auch Familien
mit Kindern sollen in diesen Zentren leben. PRO ASYL warnt davor, dass
so reihenweise Geflüchtete in Deutschland de facto inhaftiert werden würden.
*Weiterlesen*
<https://www.proasyl.de/pressemitteilung/bundesregierung-plant-neue-zentren-…>
****
*[Bericht von Terre des Hommes] *
*"Kein Ort für Kinder": Perspektiven junger Schutzsuchender auf
ihre Unterbringung *
Jeder dritte Asylantrag 2024 stammte von einem Kind oder Jugendlichen –
im Vorjahr waren es sogar noch mehr. Sie fliehen vor Krieg, Gewalt und
Armut und sie brauchen Schutz. Doch in Deutschland erwartet sie oft
Perspektivlosigkeit: beengte Unterkünfte, ein Alltag voller Unsicherheit
und fehlende Förderung. Verschärfungen der Asylgesetze verschlimmern die
Lage. Das mangelhafte Aufnahmesystem behindert Integration und verletzt
die Kinderrechte. Terre des Hommes macht die Perspektiven der Kinder und
Jugendlichen sichtbar und steht zusammen mit Partnerorganisationen an
ihrer Seite, um gemeinsam Verbesserungen zu erreichen.
Zum Bericht <https://www.tdh.de/informieren/materialshop/?tw_product=7008>
****
*[BumF] *
*Anmerkungen zum Bericht der Bundesregierung zur Situation
unbegleiteter ausländischer Minderjähriger in Deutschland*
Am 24.7.2025 wurde der Bericht der Bundesregierung über die Situation
unbegleiteter ausländischer Minderjähriger in Deutschland vorgelegt
(Deutscher Bundestag Drucksache 21/981). Die Bundesregierung kommt mit
dem vorliegenden Bericht ihrer gesetzlichen Verpflichtung nach, jährlich
im Rahmen der Evaluierung des Gesetzes zur Verbesserung der
Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und
Jugendlicher über die Situation von UMA in Deutschland umfassend zu
berichten. Der BuMF begrüßt die differenzierte Darstellung der Situation
und möchten diese dennoch an einigen Stellen ergänzen.
Weiterlesen
<https://b-umf.de/material/anmerkungen-zum-bericht-der-bundesregierung-zur-s…>
Austragen
<https://verteiler.sensa-projekt.de/postorius/lists/infoservice.verteiler.se…>
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<https://verteiler.sensa-projekt.de/postorius/lists/?all-lists>
Das Projekt SENSA - Sensibilisierung zu besonderen Schutzbedarfen von
asylsuchenden Menschen in Sachsen-Anhalt und Thüringen ist ein
gemeinsames Projekt des *Flüchtlingsrat Thüringen e.V.*
<https://www.fluechtlingsrat-thr.de/projekte/sensa> sowie des
*Flüchtlingsrat Sachsen Anhalt e.V.
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